Streichung der Höchstspannungsleitung Lauchstädt-Meitingen aus Bundesbedarfsplangesetz

Der Antrag der Freien Wähler zur Streichung der Höchstspannungsleitung Lauchstädt-Meitingen aus dem Bundesbedarfsplangesetz wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
22
Dagegen gestimmt
141
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Die Freien Wähler forderten in ihrem Antrag, dass sich die Bayerische Staatsregierung dafür einsetzt, die Höchstspannungsleitung Lauchstädt-Meitingen wieder aus dem Bundesbedarfsplangesetz zu streichen. Als Argumente führen sie an, dass die Trasse für die Versorgungssicherheit nicht notwendig sei und nicht zur Energiewende beitragen werde, weil darüber vor allem aus Braunkohle, aber nicht aus erneuerbaren Energien gewonnener Strom, transportieren werde.
Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der CSU abgelehnt.
Ebenfalls keine Mehrheit fanden auch zwei weitere Anträge der Opposition zum Thema:
Die SPD forderte, dass die Staatsregierung im Bund darauf hinwirkt, die Stromleitung erneut durch die Bundesnetzagentur auf ihre Notwendigkeit für die Versorgungssicherheit zu prüfen.
Die Grünen wiederum verlangten in ihrem Antrag, dass sich die Bayerische Staatsregierung für eine Reform des Bedarfsplangesetztes einsetzt. Dadurch sollten in Zukunft Hochspannungsleitungen auch in Erdverkabelung möglich sein. Außerdem sollte sich die Staatsregierung generell stärker für den Ausbau der erneuerbaren Energien stark machen.