In dem neuen Gesetzentwurf wollen CSU und FDP unter anderem die Mindestaufenthaltsdauer im Wahlkreis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts von drei auf zwei Monate verkürzen. Desweiteren soll den Wählerinnen und Wählern die Briefwahl auch dann ermöglicht werden, wenn keine besonderen Gründe vorliegen.
SPD, Grüne und die Freien Wähler lehnten den Antrag ab. Bei der CSU gab es zwei Enthaltungen.
Kommentare
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Bürger am 21.12.2010 um 19:40 Uhr
PermalinkMit Biefwahlen wurde in Dachau schon mal ",Schindluder", betrieben. Kein Wunder das der CSU Kandiat dafür stimmt.
Harald Vauk am 18.02.2011 um 15:03 Uhr
PermalinkAuf kommunaler Ebene werden die Weichen gestellt, ob ein Bürger sich für die Spielregeln unserer Demokratie begeistern kann oder ob er zum Nichtwähler wird.
Ein wichtiger Punkt für das Interesse an der Politik ist sicherlich die Vorbildfunktion der Kommunalpolitiker. Dr. Paul Wengert war einige Zeit Bürgermeister meiner Wahlheimat Füssen. Ob Dr. Wengert für Füssens Bürger ein Vorbild war, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass Augsburg ihn genauso schnell wieder loswerden wollte, wie die Füssener. Darum sitzt er ja heute auch im bayrischen Landesparlament. Wenn der Trend so beibehalten wird, werden die bayrischen Wähler ihn über Berlin und Strassburg sonstwohin wählen.
Möglicherweise versucht er seinem Füssener Ziehkind, dem jetzigen Bürgermeister Paul Jacob, die Abwahl 2014 dadurch zu ersparen, indem er Neubürgern erst nach drei Monaten Wohnhaft in Füssen das kommunale Wahlrecht zugestehen möchte. Auch das erschweren der Briefwahl könnte Paul Jacob das Amt als Bürgermeister retten.
Ob Dr. Wengert darum gegen die zeitnahe Änderung des Kommunalwahlrechts gestimmt hat, vermag ich nicht zu sagen. Diesen Beweggrund kann ich allerdings auch nicht ausschliessen.
Chris am 30.10.2013 um 21:55 Uhr
PermalinkIch habe hier zuwenig Information, um die Lage wirklich objektiver betrachten zu koennen:
Wieso sind ausgerechnet SPD, Gruene und die Freien Waehler gegen eine Verbesserung des Kommunlaen Wahlrechts?? Was kann denn daran so schlimm sein?!
Josefa Filser am 27.01.2014 um 23:54 Uhr
PermalinkDas Wahlrecht wurde geändert, weil es einige Bürgermeisterkandidaten gab die mit einem Pseudowohnsitz sich auch die Gemeinderatswahl erschlichen und dann per Verwaltungsgerichtsurteil das Mandat wieder abgeben mussten. Es macht nach wie vor Sinn in der Gemeinde politisch aktiv zu Arbeiten in der Man sein Lebensumfeld, sprich Familienwohnung hat.