Umsetzung des sozialen Mietrechts auf Bundesebene

Der Dringlichkeitsantrag der SPD zur Förderung der Umsetzung eines zweiten Mietrechtsnovellierungsgesetzes auf Bundesebene wurde mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern abgelehnt.

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Dafür gestimmt
51
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
0
Nicht beteiligt
29
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

In ihrem Dringlichkeitsantrag fordert die SPD den Einsatz der Staatregierung gegen die Blockade einer Neuerung des Mietrechts durch die Unionsparteien auf Bundesebene. In Zeiten wachsender Wohnungsknappheit und steigender Mieten sei eine Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mietern besonders vonnöten.
Vor allem solle hier die Neuregelung der Modernisierungsumlage Mieter vor erheblichen Mieterhöhungen nach unnötig luxuriösen Modernisierungen schützen. Hierzu soll unter anderem ein Wirtschaftlichkeitsgrundsatz für Modernisierungsmaßnahmen eingeführt werden. Kriterium für die Wirtschaftlichkeit ist hier die Grundlage, dass die Vermieterin oder der Vermieter die Kosten bei Eigennutzung selbst tragen würde. Auch sollen solidere Kriterien für die Erstellung von Mietspiegeln festgelegt werden.
Als Grund für die Ablehnung nannte die CSU, Modernisierungsmaßnahmen zur Erfüllung von Auflagen für den Mietwohnungsbau seien trotz sehr hohem Kostenaufwand keine Luxussanierungen. Die geringere Umlage von Modernisierungsumlagen sei also nicht der richtige Weg, um ein sozialeres Mietrecht zu schaffen. Durch die unterschiedlichen geforderten Maßnahmen würden der Wohnungsbau und das Investieren für alle Akteure am Markt deutlich unattraktiver.
Die Freien Wähler merkten an, dass statt der Einführung neuer Instrumente die Investition in den Wohnungsbau und die Absenkung von Standards von weit größerer Bedeutung sei. Auch kritisierten sie, die SPD hätte durch Handlungen in der Zeit der rot-grünen Regierung ab 2003 die mangelhafte Situation im sozialen Wohnungsbau selbst zu verschulden.