Kostenfreiheit für Eintragungen im Vereinsregister für gemeinnützige Vereine

Dem Antrag zur Kostenfreiheit für Eintragungen bzw. Änderungen im Vereinsregister für gemeinnützige Vereine wurde vom Antragsteller (FREIE WÄHLER), den Fraktionen aus SPD und GRÜNE und den Fraktionslosen geschlossen zugestimmt. Die CSU-Fraktion stimmte dagegen. Der Antrag wurde mit 55 zu 73 Stimmen abgelehnt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
73
Enthalten
1
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) erhoffte sich von dem Antrag seiner Fraktion einen Abbau der Bürokratie. Ein großer Verwaltungsaufwand rechtfertige die zumeist geringen Einnahmen durch Eintragungen oder Änderung im Vereinsregister nicht. Zusätzlich möchte er die Vereine belohnen, weil sie dem Ehrenamt und der Gesellschaft dienten. Dass in Niedersachsen die Vereine von den Eintragungsgebühren befreit seien, sei ein Beweis, dass dies auch für Bayern möglich sei, und ein zusätzlicher Ansporn.

Der CSU-Abgeordnete Manuel Westphal entgegnete, dass es sich in beiden Fällen um jeweils geringe Beträge am untersten Rand der Gebührenskala handele. So fiele für eine Ersteintragung eine Festgebühr von 75 Euro und für spätere Eintragungen oder Veränderungen im Vereinsregister eine von 50 Euro an. Westphal fügte hinzu, eine Gebührenbefreiung führe dazu, den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen zu müssen. Dies hieße, dass eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, Verbände und Organisationen wie etwa Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Gemeinden davon betroffen wären und ebenfalls von diesen Gebühren befreit werden müssten. Als wesentlichen Punkt machte er einen Widerspruch im Grundsatz, dass Kosten dort zu erheben seien, wo sie verursacht werden, aus. Da oftmals gerade Angelegenheiten, die das Vereinsregister beträfen, zu einem überdurchschnittlich hohen Aufwand bei der Prüfung und Beratung führten, seien die Gebühren als Ausgleich angemessen.

Harald Güller (SPD) begrüßte den Antrag der FREIEN WÄHLER, empfand diesen aber als noch nicht ausreichende Wertschätzung für das Ehrenamt. Beispielsweise wünsche er sich die Gleichstellung aller Rettungshelfer, den allgemeinen Bürokratieabbau für die Vereine und Änderungen für Auflagen bei Veranstaltungen, bei der Lebensmittelkontrolle oder beim Steuerrecht. Dem Abgeordneten Westphal erwiderte er, es gebe 100.000 Vereine in Bayern, von denen in etwa die Hälfte gemeinnützig sei. Jeder Verein müsse alle zwei bis drei Jahre zum Registergericht. Dies bedeute Haushaltseinnahmen von jährlich einer Million Euro, was nicht als erhebliche Einbuße verstanden werden könne.

Die Abgeordnete der GRÜNEN-Fraktion Ulrike Gote sah den Antrag in erster Linie als eine "Wertschätzung des Ehrenamtes". Er führe nicht zu großem Bürokratieabbau, koste allerdings auch nicht viel. Ihre Fraktion stimme dem Antrag zu und verstehe es als Signal an die Spender, von dessen Spendengeldern in Zukunft keine Verwaltungskosten mehr getragen werden müssten.