Genetischen und daktyloskopischen Fingerabdruck gleichstellen

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Landtag mit der CSU-Stimmenmehrheit die Gleichstellung des genetischen mit dem daktyloskopischen Fingerabdruck beschlossen.

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
59
Enthalten
0
Nicht beteiligt
41
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der von der CSU gestellte Antrag fordert den Freistaat Bayern auf, sich fortlaufend für den auf Bundesebene von Bayern eingebrachten Gesetzesentwurf zur vermehrten Nutzung des genetischen Fingerabdrucks einzusetzen.
Die CSU befürwortete die hohe Effektivität der Analyse des genetischen Fingerabdrucks in der Strafverfolgung. Die Opposition wandte ein, dass diverse DNAs am Tatort eine bedeutende Fehlerquelle seien und es in die Persönlichkeitsrechte der Bürger eingreife.
Die CSU-Regierungsfraktion stimmte geschlossen dafür, die Opposition geschlossen dagegen.