CETA-Freihandelsabkommen Kanada-EU

Die Grünen sind mit ihrem Antrag, die Staatsregierung solle sich gegen den Investorenschutz im Freihandelsabkommen CETA aussprechen, gescheitert.

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Dafür gestimmt
69
Dagegen gestimmt
90
Enthalten
1
Nicht beteiligt
20
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Das Abkommen CETA zwischen Kanada und der EU enthält eine Investorenschutzklausel. Wenn Investorinnen und Investoren aus dem Ausland glauben, dass der Gesetzgeber den Wert und die Gewinnmöglichkeiten ihrer Investition verringert hat, können sie Staaten auf Schadensersatz verklagen.
Da sowohl Kanada als auch die EU über ein funktionierendes Rechtssystem verfügen, das ein nicht-demokratisches Rechtssystem überflüssig macht und die Investorenschutzklausel dem bei uns gültigen Vorsorgegebot widerspricht, fordern die Grünen im bayerischen Landtag, die Staatsregierung möge sich im Bundesrat klar gegen CETA, beziehungsweise gegen die darin enthaltene Investorenschutzklausel, positionieren.
Der Antrag wurde zwar von der Opposition mehrheitlich angenommen, scheiterte jedoch an der absoluten Mehrheit der CSU.
Weiterführende Links:
Zeit Online: Gabriel will Investorenschutz in Ceta-Vertrag streichen
Harald Klimenta: Eine Einschätzung zum Handelspakt zwischen der EU und Kanada (attac.de)