Änderung des geplanten Bauplanungsrechts

Der Dringlichkeitsantrag der SPD zur Streichung der Ausweitung einer beschleunigten Bauplanung auf Randgebiete wurde mit den Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.

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Dafür gestimmt
54
Dagegen gestimmt
102
Enthalten
0
Nicht beteiligt
24
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

In ihrem Dringlichkeitsantrag fordert die SPD die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für die Streichung der Ausweitung einer beschleunigten Bauplanung auf Stadt- und Ortsrandgebiete in der Neuerung des Bauplanungsrechts einzusetzen. In der geplanten Änderung wäre auf Gebieten im Außenbereich mit einer Grundfläche unterhalb einem Hektar künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Dieses beschleunigte Verfahren sei für Bebauungspläne der Innenentwicklung ein sinnvolles Instrument zur Schaffung günstigen Wohnraums, die Ausweitung auf die Stadt- und Ortsränder sei allerdings nicht zielführend. Dem eigentlichen Ziel der Gesetzesinitiative, die Stärkung der Innenentwicklung, würde hiermit entgegengewirkt. Das unkontrollierte Ausweisen von Bauflächen an Ortsrändern und in Umlandgemeinden würde letztendlich nur den Flächenverbrauch erhöhen und noch mehr Menschen in die Ballungsräume ziehen.
Die CSU nannte als Grund für die Ablehnung, das Ausweisen der Bauflächen sei in keinem Fall unkontrolliert sondern basiere weiterhin auf bestehendem Umweltrecht und in transparenten Verfahren, die im Zweifel auch justiziabel seien. Man solle den Kommunen in der Frage um die Planung mehr Vertrauen schenken. Die Freien Wähler schlossen sich dem an.