Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Beamtenrecht

Der Gesetzentwurf der Grünen zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Bayerischen Beamtenrecht und im Bayerischen Abgeordnetenrecht wurde mehrheitlich durch die Stimmen von CSU und FDP abgelehnt.

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Dafür gestimmt
20
Dagegen gestimmt
90
Enthalten
55
Nicht beteiligt
20
Abstimmungsverhalten von insgesamt 185 Abgeordneten.

In ihrem Antrag machen die Grünen darauf aufmerksam, dass das Land Bayern sein Landesrecht noch immer nicht an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst habe.
Dadurch würden gleichgeschlechtliche Paare benachteiligt und eine europarechtliche Vorgabe zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf missachtet.

Die Grünen schlagen deswegen vor, eine Anpassung in mehreren Schritten zu vollziehen:

1. Anpassung des Beamtenrechts und des Abgeordnetenrechts sowie Gleichstellung bei der Beihilfe und bei Sonderregelungen für das Landesbeamtenrecht (z.B. Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld).
2. Im Rahmen einer umfassenden Dienstrechtsreform soll eine rechtliche Gleichstellung im Besoldungs- und Versorgungsrecht, besonders beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenversorgung erfolgen.
3. In einem weiteren Gesetzesvorhaben sollen schließlich in allen anderen Rechtsbereichen, in denen es zu Benachteiligungen kommt, Anpassungen des Landesrechts erfolgen.

Die Grünen stimmten als einzige Fraktion für den Antrag, während CSU und FDP diesen geschlossen ablehnten. SPD und Freie Wähler enthielten sich mehrheitlich.