Frage von Peter G. • 26.10.2022

Antwort ausstehend von Konrad Epple CDU
Frage von Peter G. • 26.10.2022

Antwort von Markus Rösler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 09.11.2022
Laut aktuellem Beschluss der Bundesregierung ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der Energiepreispauschale (EPP), dass ein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung bezogen wird. Laut §19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes handelt es sich bei den Bezügen aus dem Vorruhestand jedoch um einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung. Aufgrund dieser bundesweit einheitlichen Regelung erhalten Bürger:innen mit Vorruhestandsbezügen keine EPP.
Frage von Margarete P. • 26.10.2022

Antwort ausstehend von Martin Rivoir SPD
Frage von Margarete P. • 25.10.2022

Antwort ausstehend von Raimund Haser CDU
Frage von Wilfried M. • 24.10.2022

Antwort ausstehend von Tobias Wald CDU
Frage von Philip W. • 23.10.2022

Antwort von Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 26.10.2022
Fernwärmenetze sind aufwendig zu bauen - 'lohnt' sich nur in der Nähe von Kraftwerken