
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit März 2021 als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Sollten sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichten, wäre die nächste Stufe „gesichert rechtsextrem“. An diesem Punkt wäre die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung aus unserer Sicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Grundsätzlich finde ich von der Bundesregierung vor kurzem veröffentlichten Eckpunkte zu Cannabis zielführend.

Dennoch bin ich noch zurückhaltend, was Forderungen nach einem AfD-Verbot angehen. Insbesondere ein Verbotsverfahren, das fehlschlägt, könnte zur Stärkung der AfD noch beitragen.

Ich habe bereits in einer Debatte im Landtag einige Aspekte, die für mich zu einer wehrhaften Demokratie dazu gehören, in die Diskussion eingebracht.

bspw. im Fall von Abiturprüfungen: Das Kultusministerium stellt landeseinheitlich die Prüfungsaufgaben für die schriftliche Abiturprüfung.

Ich befürworte, dass wir die Chancen eines Parteiverbots der AfD überprüfen, obwohl wir die Gefahr, die von dieser Partei für die Demokratie ausgeht, damit keineswegs sofort bannen können.