
Die im Grundgesetz angestrebte Trennung von Staat und Kirche kann aus GRÜNER Perspektive nur durch eine Ablösung voll erreicht werden, da auf diese Art sowohl die Neutralität des Staates in Religionsangelegenheiten gewahrt werden kann, als auch der Einflussnahme auf Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorgebeugt wird.

Klar muss aber auch sein, dass im Weiteren – und wie vom Bund zugesagt - genügend finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Aufklärung, Prävention und Suchtberatung zur Verfügung gestellt werden.

Zwar ist eine Überarbeitung der gesetzlichen Regeln für Lobbyarbeit auch im Landtag in Arbeit. Eine Abstimmung dazu gab es aber noch nicht.

Den nun mit dem Cannabisgesetz beschlossenen Paradigmenwechsel begrüße ich sehr.

Auf der Grundlage meines Entwurfs wurde dann der Antrag 17/3780 Ende des Jahres 2022 gemeinsam mit anderen Fraktionen eingebracht und zu Beginn des Jahres 2023 beschlossen. Grundsätzlich enthält dieser Antrag ähnliche Elemente wie die Beschlussfassung des Thüringer Antrags.

Hierzu darf ich Sie auf die Drucksache Nr 17/3780 einsehbar unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3780_D.pdf verweisen. Hier werden unsere Aktivitäten gut beschrieben.