Ich bin mir der Gefahren, die von der AfD ausgeht, bewusst. Dennoch halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einleitung eines Parteiverbotsverfahren für zu riskant.
Das Bundesverfassungsgericht kann in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungstreue einer Partei überprüfen.
Angesichts dessen, dass immer mehr Menschen in einer demokratischen Wahl die AfD wählen ist es unsere Aufgabe, die AfD im politischen Diskurs zu stellen. Wir müssen mit den AfD-Wählerinnen und -Wählern im Gespräch bleiben und vor allem eine Politik machen, die die Herausforderungen angeht.
Es besteht weiterhin der Beschluss der Bundes-CDU, keine Zusammenarbeit mit der AfD.
Deshalb halte ich es für wichtig, dass die AfD vom Verfassungsschutz sehr genau beobachtet wird. Auf dieser Grundlage kann das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren einleiten.
Ich halte nichts von einem Verbotsverfahren - das würde nur der AfD noch mehr Auftrieb geben