Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Grundsätzlich und insbesondere als Mitglied im Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg stehe ich Ihnen zeitnah gerne zur Verfügung um über Ihr Anliegen direkt und persönlich zu sprechen.
Daher kann ein solches Verfahren nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich erfüllt werden und damit alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Hier bedarf es einer umfassenden und mit größter Sorgfalt betriebenen Prüfung.
Aktuell setze ich daher auf die Beobachtung und Beurteilung der AfD durch den Verfassungsschutz und darauf, die AfD im politischen Wettbewerb zu stellen.
Im Moment gehe ich davon aus, dass wir das Thema als SPD in die nächsten Haushaltsberatungen einbringen
Die AfD wird derzeit vom Verfassungsschutz beobachtet und die Erkenntnisse, die sich daraus ergeben, werden entscheidend sein, um zu beurteilen ob und inwiefern ein Verbot der Partei möglich ist