Neues Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

In einer namentlichen Abstimmung wurde der Gesetzentwurf von der rot-grünen Mehrheit im Landtag angenommen.

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Dafür gestimmt
65
Dagegen gestimmt
56
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 138 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Hans-Martin HallerHans-Martin HallerSPD63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Günther-Martin PauliGünther-Martin PauliCDU63 - Balingen Nicht beteiligt
Portrait von Martin RivoirMartin RivoirSPD64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Monika StolzMonika StolzCDU64 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen FiliusJürgen FiliusDIE GRÜNEN64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter SchneiderPeter SchneiderCDU66 - Biberach Nicht beteiligt
Portrait von Ulrich MüllerUlrich MüllerCDU67 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Martin HahnMartin HahnDIE GRÜNEN67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Paul LochererPaul LochererCDU68 - Wangen Nicht beteiligt
Portrait von Manfred LuchaManfred LuchaDIE GRÜNEN69 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Rudolf KöberleRudolf KöberleCDU69 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus Martin BurgerKlaus Martin BurgerCDU70 - Sigmaringen Dagegen gestimmt

Ziel des Antrags ist, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu fördern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgelegt, dass auch Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer eine bezahlte Bildungsfreistellung einführt. Neben Baden-Württemberg sind es nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen, die kein solches Gesetz haben.
Die Bildunsgträger äußerten sich meistens positiv. Sie sehen das Gesetz als wichtigen Bestandteil einer Strategie für lebenslanges Lernen sowie als Beitrag zur Förderung der Persönlichkeit der Beschäftigten. Die Arbeitgeberverbände hingegen stehen dem Gesetz aufgrund der erhöhten Personalkosten eher skeptisch gegenüber.
Ab 1. Juli 2015 erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an bis zu fünf Tagen pro Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und hierfür von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Möglichkeiten zur Fortbildung sind neben der beruflichen und der politischen Weiterbildung auch beispielsweise die Qualifikation für ein Ehrenamt.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind allerdings von der Bildungszeit ausgenommen.

Weiterführende Links:
Neues Bildungszeitgesetz in BW. Bezahlte Weiterbildung für Mitarbeiter (SWR Fernsehen, 11.3.2015)