Erhalt der Doppelten Staatsbürgerschaft

Der Antrag der Fraktionen von SPD, Grüne, FDP, Piraten und der Abgeordneten des SSW zur Erhaltung der doppelten Staatsbürgerschaft wurde angenommen.

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Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
19
Enthalten
0
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 69 Abgeordneten.

Die Fraktionen von SPD, Grüne, FDP, Piraten und SSW forderten den schleswig-holsteinischen Landtag dazu auf, sich für die Erhaltung der doppelten Staatsbürgerschaft einzusetzen.
Der Antrag wurde mit 43 Ja-Stimmen von SPD, Grüne, FDP, Piraten und SSW bei 19 Nein-Stimmen der CDU mehrheitlich angenommen.
SPD, Grüne, FDP und die Abgeordneten des SSW sind der Auffassung, dass die Einschränkung der doppelten Staatsbürgerschaft ein falsches Signal sende. Deutschland sei längst ein Einwanderungsland. Wer hier geboren ist, solle auch hier zu Hause sein. Die Kinder der Einwandernden sollten in ihrem Geburtsland nicht als Ausländerinnen und Ausländer gelten, sondern als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Die Wiedereinführung der Optionspflicht zwinge junge Menschen, sich gegen eine der beiden Kulturen, in denen sie aufwachsen, zu entscheiden. Das sei politisch falsch. Das Staatsangehörigkeitsrecht dürfe nicht politischen Tagesschwankungen je nach Stimmungslage unterliegen.
Die CDU hatte auf ihrem Parteitag im Dezember 2016 ihre Position zur Abschaffung der Doppelten Staatsbürgerschaft beschlossen. Mit dem Antrag setzte sich die Junge Union überraschend gegen die Parteiführung durch.
Weiterführende Links
"Drucksache 18-4978" Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, Piraten und der Abgeordneten des SSW: Doppelte Staatsbürgerschaft erhalten - Optionszwang ablehnen