Ablehnung des Einspruchs gegen den Ordnungsruf gegen Jan Schmidt

Der AfD-Abgeordnete Jan Schmidt erhob Einspruch gegen einen gegen ihn erteilten Ordnungsruf. In seiner Beschlussempfehlung empfahl der Ältestenrat den Einspruch abzulehnen. Letztendlich wurde der Einspruch mit den Stimmen der CDU, SPD, Linken sowie der Grünen abgelehnt. Der CDU-Abgeordnete Frank Scheurell enthielt sich.

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Dafür gestimmt
56
Dagegen gestimmt
20
Enthalten
1
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 87 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Chris SchulenburgChris SchulenburgCDU3 - Havelberg-Osterburg Nicht beteiligt
Portrait von Jürgen BarthJürgen BarthSPD2 - Gardelegen-Klötze Dafür gestimmt
Uwe HarmsCDU2 - Gardelegen-Klötze Dafür gestimmt
Portrait von Carsten BorchertCarsten BorchertCDU1 - Salzwedel Dafür gestimmt
Portrait von Andreas HöppnerAndreas HöppnerDIE LINKE1 - Salzwedel Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HöseThomas HöseAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Kristin HeißKristin HeißDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Daniel RauschDaniel RauschAfD Dagegen gestimmt
Eduard JantosCDU Dafür gestimmt
Portrait von Matthias BüttnerMatthias BüttnerAfD Dagegen gestimmt
Frank BommersbachCDU Dafür gestimmt
Portrait von Daniel WaldDaniel WaldAfD Dagegen gestimmt

In der Plenardebatte am 21. Juni 2018 wurde gegen den AfD-Abgeordneten Jan Schmidt im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 25 ein Ordnungsruf erteilt. Der Abgeordnete erhob daraufhin Einspruch gegen diesen Ordnungsruf. Die AfD-Fraktion beantragte zur Verhandlung des Einspruchs eine namentliche Abstimmung.

Entsprechend der Geschäftsordnung gab es keine Aussprache und die Abgeordneten stimmten direkt ab.