Bundestagsseite

Kanzler Scholz muss Eintrag zu taz-Beteiligung entfernen

Hält Olaf Scholz beträchtliche Anteile an der taz-Genossenschaft? Diesen Eindruck erweckte der SPD-Politiker auf seiner Bundestagsseite. Nach mehreren Anfragen von abgeordnetenwatch.de verschwand der Eintrag jetzt. Warum?

von Martin Reyher, 23.12.2022
Olaf Scholz

Es gibt einiges, in dem sich die taz von anderen Zeitungen unterscheidet. Zum Beispiel, dass einer ihrer Eigentümer der Kanzler der Bundesrepublik Deutschland ist. 

Für die breite Öffentlichkeit wurde das erst kürzlich sichtbar. Am 7. November 2022 erschienen auf der Bundestagsseite von Olaf Scholz (SPD) seine veröffentlichungspflichtigen Angaben. Als Mitglied des Bundestags ist Scholz verpflichtet, Nebentätigkeiten sowie "Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften" transparent zu machen, sofern er an diesen mehr als 5 Prozent der Anteile hält. Scholz führte zwei Beteiligungen auf: die Kanzlei "Zimmermann, Scholz und Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg". Und die "taz - Die Tageszeitung Verlagsgenossenschaft eG, Berlin".

Die taz ist seit den frühen 1990er Jahren als Genossenschaft organisiert. Damals war das linksalternative Blatt in akute Finanznot geraten. Leser:innen retteten die Zeitung, indem sie Genossenschaftsanteile kauften. Heute wird die taz nach eigenen Angaben von rund 22.500 Genoss:innen getragen, das Genossenschaftskapital beträgt rund 18,6 Millionen Euro. 

Dass Scholz einer von tausenden taz-Genoss:innen ist, ist an sich kaum der Rede wert – wäre da nicht die veröffentlichungspflichtige Angabe auf der Bundestagsseite. Wenn Scholz tatsächlich mehr als 5 Prozent an der taz hält, wie es sein Eintrag nahelegt, entspräche dies mindestens 930.000 Euro am Genossenschaftskapital. Für einen Bundeskanzler, der fast täglich Gegenstand der Berichterstattung in der taz ist, wäre eine Beteiligung in dieser Größenordnung – nun ja – erstaunlich.

"5 Prozent der Anteile hält hier keine einzelne Person", sagt man bei der taz

Nachfrage bei der taz: Wie steht es um die Beteiligungsverhältnisse des Genossen Scholz? Antwort: Olaf Scholz ist seit 2019 Mitglied der taz Genossenschaft, sein Anteil liege eher am unteren Rand dessen, was eine Mitgliedschaft ermöglicht (laut dem Portal The Pioneer rund 1.000 Euro). "5% der Anteile hält bei der taz Genossenschaft keine einzelne Person." Nach der Satzung wäre dies auch gar nicht zulässig.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden kontrolliert von der Verwaltung des Deutschen Bundestags. Fragt man dort, ob Abgeordnete auch Transparenzangaben auf freiwilliger Basis machen können, bekommt man eine klare Antwort: Nein, das sei nicht gestattet. Aus allen Einträgen zu Beteiligungen, die auf der Bundestagsseite zu lesen sind, könne "grundsätzlich geschlossen werden, dass mehr als 5 Prozent der Anteile gehalten werden". Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, "dass bereits veröffentlichte Sachverhalte keiner Anzeigepflicht unterliegen", gehe die Bundestagsverwaltung dem nach. 

Was hat es dann mit der Veröffentlichung auf der Bundestagsseite von Olaf Scholz auf sich? Das Abgeordnetenbüro des SPD-Politikers erklärt den taz-Eintrag mit einer persönlichen Verbundenheit. Scholz sei "Spiritus Rector" des Genossenschaftsmodells der taz gewesen und habe die Zeitung in den neunziger Jahren auf dieses Modell hingewiesen. Nun, als Mitglied des Deutschen Bundestages und Bundeskanzler, fühle Scholz sich "einer besonderen Transparenz verpflichtet". Die Anforderungen des Bundestags, so eine Sprecherin, seien "Mindestbedingungen, die selbstverständlich auch übererfüllt werden können". Diese Aussage allerdings ist eine Falschinformation, siehe oben.

Verfügt der Kanzler über weitere Beteiligungen? Dazu will er nichts sagen

Dass der Abgeordnete Scholz nicht nach Gutdünken Angaben auf seiner Bundestagsseite machen kann, wurde seinem Büro inzwischen offenbar von der Bundestagsverwaltung klargemacht. Mitte Dezember verschwand der Eintrag zu Scholz' taz-Beteiligung von der Bundestagsseite. Dass dies seit der Erstveröffentlichung mehr als einen Monat dauerte, ist bemerkenswert. Drei Mal hatte abgeordnetenwatch.de die Verwaltung auf den merkwürdigen Eintrag angesprochen, zuletzt am 12. Dezember. 

Man könnte die freiwillige Transparenzangaben des Kanzlers für eine Belanglosigkeit halten. Tatsächlich geht es um einen ernsten Hintergrund. Könnten Abgeordnete auf ihrer offiziellen Bundestagsseite alles so veröffentlichen, wie es ihnen beliebt, würde dies zur Rosinen-Pickerei einladen: Freiwillig offengelegt würde das, das einen Abgeordneten in positivem Licht erscheinen lässt – unpopuläre Aktienpakete von Pharmakonzernen oder Großbanken bekäme die Öffentlichkeit vermutlich nicht zu Gesicht. 

Fragt man Olaf Scholz, ob er neben der taz noch andere Beteiligungen hält, also etwa Aktien von Unternehmen, bekommt man darauf keine Antwort. Kurz vor der Bundestagswahl hatte der SPD-Politiker in einem Interview gesagt, dass er keine Aktien besitze. 

Anmerkung: Wir haben den Text am 2.1.2023 um das Scholz-Interview zu seinen nicht vorhandenen Aktienbesitzen ergänzt. Danke an den Twitter-User für diesen Hinweis.

Vorkommende Politiker:innen

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

E-Mail-Adresse