Gläserne Gesetze: Bundesregierung hält Lobbypapiere wieder unter Verschluss

Unter dem Druck unserer Transparenzaktion #GläserneGesetze veröffentlichten die Ministerien im vergangenen Sommer tausende Lobbydokumente, doch seit der Wahl ruht die standardmäßige Offenlegung. Spekuliert die Bundesregierung nun darauf, dass sich niemand mehr für die Positionspapiere der Lobbyisten zur Gesetzgebung interessiert? Das wäre ein Fehler – schon bald könnte #GläserneGesetze wieder anlaufen.

von Martin Reyher, 15.08.2018
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Die GroKo-Bilanz der letzten Jahre fällt in Sachen Lobbytransparenz, nun ja, recht überschaubar aus. Lobbyakteure können noch immer jahrelang unentdeckt an CDU, CSU, SPD und Co. spenden, Sponsoringeinkünfte der Parteien bleiben der Öffentlichkeit oftmals verborgen und ein verbindliches Lobbyregister kegelte die Union im letzten Augenblick aus dem Koalitionsvertrag.

Doch immerhin einen Erfolg konnte die Regierungskoalition zuletzt vorweisen: Vergangenes Jahr stellte sie tausende Stellungnahmen, mit denen Lobbyisten hinter den Kulissen auf die Gesetzgebung einwirken wollten, für alle Interessierten einsehbar ins Netz.

Allenfalls ein unschönes Detail

Tweet des Innenministeriums vom Oktober 2017: Veröffentlichen nun die Stellungnahmen

Dass die Offenlegung nicht ganz freiwillig geschah, sondern unter dem Druck der von abgeordnetenwatch.de und FragDenStaat.de gestarteten Aktion #GläserneGesetze zustande kam – geschenkt. Und dass die neue Offenheit zunächst nur bis zur Bundestagswahl im Herbst 2017 gelten sollte, war allenfalls ein unschönes Detail. Denn Juristen im federführenden Bundesinnenministerium waren in einer internen Rechtseinschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass man sich einer Herausgabe der Dokumente ohnehin nicht widersetzen könne.

Rund fünf Monate nach ihrer Vereidigung macht die alte neue Regierungskoalition allerdings keine Anstalten, die geübte Praxis fortzuführen und Lobbyisten-Stellungnahmen auch zu aktuellen Gesetzentwürfen zu veröffentlichen. Offizielle Erklärung: Die Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung sei „derzeit noch nicht abgeschlossen“, wie das Innenministerium kürzlich auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Jan Korte mitteilte. „Daher können ebenfalls noch keine Aussagen zur möglichen Umsetzung oder zu konkreten Maßnahmen gemacht werden.“

Erstaunliche Entscheidungsfindung

#GläserneGesetze

Unsere Transparenzaktion soll den Einfluss von Lobbyisten auf die Gesetzgebung nachvollziehbarer machen. Durch die inzwischen veröffentlichten Stellungnahmen der Lobbyakteure (die wir hier sammeln) können Interessierte nun prüfen, ob die Forderungen von Verbänden und Unternehmen Eingang in Gesetzestexte gefunden haben.

Dass man in den Leitungsebenen der Ministerien noch immer mit einer Entscheidungsfindung befasst ist, ist eigentlich erstaunlich. Denn an den Fakten hat sich seit vergangenem Sommer nichts geändert, und schon gar nichts an der Gesetzeslage. Damals wie heute haben Ministerien die von Lobbyisten eingesandten Positionspapiere zu Gesetzentwürfen herauszugeben – wenn Bürgerinnen und Bürger diese über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragen, so wie 2017 bei #GläserneGesetze in großen Mengen geschehen. Damals führten mehr als 1.600 Anträge dazu, dass die Bundesministerien lieber sämtliche Stellungnahmen offen legten als die Anträge einzeln abzuarbeiten.

Warum aber verschließt die GroKo die Lobbypapiere nun wieder in ihren Aktenschränken? Es drängt sich der Verdacht auf, als spekuliere die Bundesregierung darauf, dass sich in der Zivilgesellschaft niemand mehr für diese Dokumente interessiere. Der Offenlegung im vergangenen Jahr hatten viele Ministerien ohnehin eher widerwillig denn aus voller Überzeugung zugestimmt. Wenige Monate vor #GläserneGesetze jedenfalls hatten sie gegenüber abgeordnetenwatch.de noch keine Notwendigkeit für eine Veröffentlichung erkennen lassen.

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Dass die Bundesregierung das Thema folgenlos aussitzen kann, wird allerdings nicht passieren. Das Aktionsportal von #GläserneGesetze, über das Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Sommer die gut 1.600 IFG-Anträge an die Ministerien stellten, existiert nach wie vor und lässt sich innerhalb kürzester Zeit wieder aktivieren. Dann sähe sich die Bundesregierung erneut mit einer großen Zahl an IFG-Anträgen auf Herausgabe von Lobbyisten-Stellungnahmen konfrontiert und stünde einmal mehr vor der Entscheidung: sämtliche Dokumente von sich aus veröffentlichen – oder jeden einzelnen Antrag bearbeiten?

Einzelne Ministerien preschen voran

Einige Ministerien wollen die schleppende Entscheidungsfindung in der Bundesregierung nicht abwarten und haben bereits Nägel mit Köpfen gemacht – zugunsten der Transparenz. Dazu gehört u.a. das Bundesjustizministerium, das schon im April 2016 freiwillig damit begonnen hatte, die Stellungnahmen von Lobbyakteuren auf seine Webseite zu stellen und daran unverändert festhält.

Festgelegt hat sich auch das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das die Vertreter der Lebensmittellobby in der vergangenen Woche per Mail um „Zustimmung zur Veröffentlichung” ihrer Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) bat. Etwas irritierend fiel allerdings das Anschreiben aus. “Im Rahmen der Transparenz-Aktion 'Gläserne Gesetze'”, so teilte der Beamte in der Mail an die Lobbyvertreter mit, „veröffentlicht die Bundesregierung […] im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände.“

Dass die Regierung derzeit noch in der Entscheidungsfindung steckt, war dem Staatsdiener offenbar entgangen.
 

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

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Kommentare

In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat

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Man lese dazu Hans Herbert von Arnim , Die Hebel der Macht und wer sie bedient - Parteienherrschaft statt Volkssouveränität
https://www.randomhouse.de/Buch/Die-Hebel-der-Macht/Hans-Herbert-Arnim/H...
S.259:
Auswüchse von Abgeordnetendiäten, Ministerbezügen, staatlicher Parteien- und Fraktions-finanzierung und parteipolitische Ämterpatronage sowie die Entmündigung der Bürger durch unser Wahlsystem.

S.271:
So stieg die Mitgliederzahl etwa der CDU in eineinhalb Jahrzehnten von 1968-1983 von 286 500 auf 735 000, also auf mehr als das Zweieinhalbfache. In derselben Zeitspanne stiegen die als „Wahlkampfkosten“ etikettierten Staatszuwendungen an die Bundestagsparteien von 47 Millionen DM (1968) auf 317 Millionen DM (1983). Die staatlichen Zuwendungen an die Fraktionen des Bundestags-und der Landesparlamente stiegen in diesen fünfzehn Jahren von 12 Millionen auf 106 Millionen DM, die Globalzuschüsse an die Parteistiftungen von 9 auf 87 Millionen, und die Zahlungen für Abgeordnetenmitarbeiter, die 1969 begründet worden waren und 1970 gut 8 Millionen betragen hatten, waren 1983 auf 42 Millionen DM angewachsen.

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Politiker sind der Meinung, dass zu tun und lassen können was sie wollen....
...und sie können es, sie machen es einfach frei nach dem Motto:
Uns kann doch keiner etwas anhaben.
Da sie an der Spitze dieses Staatest stehen kann ihnen wirklich keiner etwas anhaben.

Allerdings werden sie sich wundern, wenn es so weiter geht, wird das Volk diese
alten Parteien meiden und die neuen Parteien wählen und ob das auf Dauer besser
sein wird, bezweifle ich.

Den Weg, den die Welt zur Zeit einschlägt ist ein sehr dunkler Weg und die Masse
der Bevölkerung erkennt ihn nicht, erst später wird dann wieder gesagt:
Oh, wie konnte das passieren.

Antwort auf von R.R.

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Entfernt. Bitte unterlassen Sie pauschalisierende Herabwürdigungen. Danke, die Redaktion/db

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Entfernt. Nutzen Sie den Kommentarbereich bitte um sich sachlich über den Artikelinhalt auszutauschen. Danke, die Redaktion/db

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Kann Abgeordnetenwatch die Wahrheit auch schon nicht mehr vertragen?

Antwort auf von Norbert Küdde

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Hallo Herr Küdde,

mit der Wahrheit haben wir überhaupt kein Problem, im Gegenteil. Allerdings möchten wir alle Userinnen und User dieses Blogs um die Beachtung einer gewissen 'Netiquette' bitten, d.h. keine diskriminierenden, beleidigenden oder haltlosen Äußerungen.
Wenn wir derartige Kommentare sehen, müssen wir natürlich einschreiten und entsprechend moderieren.

Beste Grüße
David Bruhn
(abgeordnetenwatch.de)

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Moin,
den Ausführungen von R.R. kann ich mich gern anschließen, gehe da sogar noch einen Schritt weiter in der Beurteilung der Lage:
Das Portal abgeordnetenwatch besuche ich schon lange und habe eine Menge Respekt vor deren Arbeit.
Das grundsätzliche Problem an den in dieser Zeit geschilderten Vorgängen ist die Geisteshaltung der betreffenden Handelnden einerseits und die relativ hohe Machtlosigkeit der Betroffenen (= Steuerzahler oder Bürger) auf der anderen Seite. - - Es ist die Sache mit der Moral!
Solange sich Politiker nicht darüber im Klaren sind, dass sie nur auf Zeit als Volksvertreter gewählt sind, und solange es möglich ist, dass diese "Mächtigen" sich auch noch schamlos an allem, was Ihnen finanziell geboten wird oder erreichbar erscheint, bedienen können, - und das auch noch nach ihrer Abgeordneten-Tätigkeit- wird sich nichts oder nur sehr wenig ändern.
Moralisch vorbildliche Menschen wie der Verfassungsrechtler Herrn Arnim sollten unterstützt werden, denn sie liefern die Fakten, die zur Beurteilung der Sache nötig sind.
Insgesamt ist wirklich zu prüfen, ob es in der heutigen, so stark von Lobbyisten gesteuerten Zeit noch angemessen ist, das Prinzip der Immunität von Abgeordneten so anzuwenden. Der GG-Artikel " vor dem Gesetz sind alle gleich" steht dem, was wir in der Realität erleben ja irgendwie entgegen.
Ich denke wir 'Aufrechten' sollten ohne Neid oder Schaum vor dem Mund nicht nachlassen uns zivilgesellschaftlich zu engagieren, egal auf welcher Ebene, und auch in die Lage versetzt werden, dass man uns hört. Und das geht eben nur wenn es viele sind.
Herzliche Grüße an alle, die noch (geistiges) Rückgrat besitzen.