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Wolfgang Zöller
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Frage von Georg S. •

Frage an Wolfgang Zöller von Georg S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zöller,

durch die letzte Reform der Pflegeversicherung wurden die Pflegenoten eingeführt. Ich persönlich halte dies für grundsätzlich sinnvoll, weil sie für mehr Transparenz bei der Auswahl von Pflegeeinrichtungen sorgt.

In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die Pflegequalität in Vergleich zu eher unbedeutenden Kriterien zu gering gewertet wird. Das Fehlen einer Untertasse hat praktisch den gleichen Effekt auf die Gesamtnote wie häufige Druckgeschwüre bei den Bewohnern.

Diese Kriterien werden in der Transparenzvereinbarung einstimmig von Vertretern der Sozialhilfeträger, der Einrichtungsträger und der Kassen festgelegt. Hier herrscht auch weitgehend Einigkeit über die von mir vertretene Position. Eine Veränderung zugunsten der Pflegequalität wird aber von zwei kleinen Arbeitgeberverbänden verhindert (VDAB und ABVP). Die AOK Nordost wurde durch den VDAB und eines seiner Mitglieder sogar gerichtlich daran gehindert bei der Darstellung der Pflegenoten auf gesundheitsgefährdende Einrichtungen hinzuweisen.

Dieser Missstand könnte, wie vom Bundesrat gefordert, durch eine Verordnung des Gesundheitsministers oder wie vom größten Arbeitgeberverband bpa durch eine leistungsfähige Schiedskommission schnell behoben werden.

Es würde mich sehr interessieren, was sie und ihre Fraktion beabsichtigen in dieser Frage zu unternehmen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sander,

wir hatten ein Bewertungssystem, bei dem aus einer Vielzahl von Einzelkriterien eine Gesamtnote gebildet wurde. Diese Einzelkriterien werden z. B. in der stationären Pflege in vier Qualitätsbereichen erhoben. Mängel im Kernbereich, nämlich der Pflegequalität und der medizinischen Betreuung, konnten dabei durch eine gute Benotung in einem anderen Bereich kaschiert werden. Hier musste nachgebessert werden: Wer sich über die Qualität einer Pflegeeinrichtung informieren will, muss sofort erkennen können, ob der Bereich Pflege optimal ist oder es schwerwiegende Pflege- und Versorgungsmängel gibt. Deshalb haben wir zuerst einmal die Selbstverwaltung aufgefordert diesen Missstand abzustellen. Die Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen und einer im Sommer 2010 vorgelegten wissenschaftlichen Auswertung war und ist Aufgabe der Vereinbarungspartner in der Pflege. Es ist zu konstatieren, dass die Vereinbarungspartner dieser Aufgabe bisher nicht in ihrer Gesamtheit und in vollem Umfang gerecht geworden sind. Um sowohl die Qualität der Einrichtungen als auch die Transparenz für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung daher - auch dem Wunsch relevanter Teile der Selbstverwaltung entsprechend - eine gesetzliche Regelung für ein geeignetes Konfliktlösungsverfahren - Anrufungsmöglichkeit der Schiedsstelle nach § 113b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - eingebracht. Die Regelung ist im Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" enthalten.

Aus Sicht des Gesetzgebers stellt die vorgeschlagene Regelung sicher, dass bei einer notwendig werdenden Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen dauerhaft ein Konfliktlösungsmechanismus zur Klärung von Streitpunkten eingerichtet wird, die zwischen den Vereinbarungspartnern auf dem Verhandlungsweg nicht zu lösen sind. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Schiedsstelle mit wesentlichen Akteuren aus der Pflegelandschaft besetzt ist und daher einen fachlich legitimierten Weg zur Konfliktlösung darstellt.

Der Vorschlag einer Rechtsverordnung hingegen würde eine Abkehr von der Selbstverwaltungslösung bedeuten und ist zudem keineswegs weniger aufwändig und konfliktträchtig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Zöller MdB