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Wolfgang Wodarg
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Frage von Dr. Marcus H. •

Frage an Wolfgang Wodarg von Dr. Marcus H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wodarg,

es wird von mehreren Medien unter anderem Focus-online oder Facharzt.de berichtet, Sie hätten in einem Gespräch mit der Bild-Zeitung gesetzlich Versicherte aufgefordert einen Spenderausweis mit der Ergänzung "Ich spende meine Organe nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung."

Könnten Sie diese Aussage näher erläutern?

Ist Ihnen das Vergabeverfahren für Organe bekannt? Kennen Sie einen einzigen konkreten Fall in dem ein Patient aufgrund seiner Versicherung bevorzugt wurde?

Können Sie sich als Politiker keine andere Methode vorstellen, die dafür sorgen könnte, Organe gerechter zu verteilen (wenn hier tatsächlich ein Mangel wäre) als Menschen zur Diskreminierung bestimmter Gruppen aufzufordern?

Ist es mit ihrem ursprünglichen Beruf als Arzt vereinbar, solche ausgesprochen unärztlichen Dinge zu fordern?

Würden Sie andere Wünsche auf Spenderausweisen auch tolerieren: "Ich Spende nicht für Männer / Frauen / Reiche / Arme / Weiße / Schwarze / Christen / Moslems..." Alle diese Forderungen wären meiner Meinung nach unerträglich. Worin besteht der Unterschied, der Sie berechtigt eine Gruppe willkürlich ausschließen zu wollen?

Ist Ihnen bewußt, daß Sie der Sache der Organspende hiermit insgesamt eher geschadet haben und damit ggf. sowohl für KAssenpatienten als auch für die von Ihnen geschmähten Privatpatienten weniger Organe zur Verfügung stehen könnten, weil die Menschen durch Negativmeldungen wie diese von der Spendebereitschaft abgehalten werden?

Mit freundlichen Grüßen in der Hoffnung, daß Sie in der Lage sind diese Dummheit zu korrigieren und die Konsequenzen zu ziehen!

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr Heidemann,

der Bereich der Organtransplantation ist ein sensibler, für viele Menschen überlebenswichtiger Teil der medizinischen Versorgung. Er zwingt jeden, der sich die Frage stellt, ob er bereit ist seine Organe zu spenden oder eines anzunehmen, sich mit dem eigenen Tod zu konfrontieren oder bei Lebendspenden ein gesundheitliches Risiko einzugehen. Diese Fragen berühren die Grundfesten der menschlichen Natur und rühren an weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen.

Mir wird nun vorgeworfen, ich würde in diesem Bereich agitieren und Verunglimpfung des sensiblen Themas Transplantationsmedizin betreiben und dadurch in Kauf nehmen, die Spendebereitschaft der Bevölkerung zu gefährden. Zudem behauptet die Bildzeitung ich hätte ihrem Blatt gegenüber gefordert, gesetzlich Versicherte sollten nur noch gegenüber gesetzlich Versicherten Organe spenden dürfen.

Die Bildzeitung hat leider meinen provokativen Aufmacher aus dem Zusammenhang gerissen. Ich war noch nie für das, von früheren Mitgliedern der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), ins Gespräch gebrachte „Club-Modell“, bei dem Organe innerhalb der Kassenzugehörigkeit vergeben werden, und ziehe ein solches auch nicht ernsthaft Betracht. Eine Zweckbestimmung durch den Spender, wer Organe erhalten oder diese nicht erhalten soll, sollte auch aus meiner Sicht weder aus ethischen, noch aus rechtspolitischen Erwägungen heraus ermöglicht werden. Deshalb habe ich in meiner Pressemitteilung gegenüber der Bildzeitung weiter ausgeführt, dass es zu solchen Notlösungen nicht zu kommen braucht, wenn die Kassen sich für die Rechte ihrer Versicherten einsetzen und ihrer Aufsichtspflicht gegenüber der DSO nachkommen.

Ich hoffe ihre Fragen sind beantworte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg