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Frage von Rita M. •

Frage an Wolfgang Wodarg von Rita M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag!
Meine Frage betrifft die Gesundheitsreform, insbesondere für privat versicherte Personen. Bisher gilt die Regelung, dass privat versicherte Personen, die jenseits von 56 Jahren nicht mehr privat versichert sein können, nicht mehr von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Hier nur ein Beispiel: Wenn die Ehefrau eines Beamten, der ja nur privat versichert sein kann, nach der Familienphase mit 56 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, steht sie ohne Krankenversicherung da, weil die private sie nicht mehr und die gesetzliche sie gar nicht nehmen darf. Soll dieser Zustand geändert werden? Und wenn bisher nicht, was werden Sie unternehmen, um ihn zu ändern? Gruß R. Martin

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr Martin,

die im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform (Wettbewerbsstärkungsgesetz) geplanten Regelungen zu einem Basistarif in der PKV sollten unter anderem die von ihnen genannte Gruppe von Menschen auffangen und ihnen einen Versicherungsschutz in dem PKV-Unternehmen sichern, bei dem sie zuletzt versichert waren. Über das verpflichtende Angebot eines Tarifs, der den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung hat und nicht teurer sein darf als der höchste Satz zur GKV, soll sichergestellt werden, dass die einzelnen Anbieter privater Krankenversicherungen nicht wie bisher einfach unliebsame „Kunden“ rausschmeißen können, die dann ohne jeden Versicherungsschutz dastehen. Der Basistarif soll ab dem 1.1.2008 angeboten werden und darf weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse beinhalten. Strittig war bis zuletzt zwischen den Koalitionspartnern, wie die Beiträge einkommensschwacher Mitglieder bezahlt werden sollen, die den nötigen Betrag nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Meine Fraktion hat hier die Auffassung vertreten, dass die Solidarität mit Einkommensschwächeren innerhalb der PKV finanziert werden muss. Im Gespräch sind aber auch Steuermittel.
Die CDU/ CSU-Fraktion wird jetzt unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken versuchen, den gefundenen Kompromiss im Zuge der noch anstehenden Verhandlungen wieder aufzuweichen. Meine Position zu den konkreten Regelungen bezüglich der PKV liegt auf der Linie meiner Fraktion. Ich sehe die Notwendigkeit, auch die PKV um eine solidarische Komponente zu ergänzen und die Kosten hierfür nicht wieder der Allgemeinheit aufzubürden. Noch besser wäre aber gewesen, die Unternehmen der PKV in den morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich einzubeziehen, um auf diese Weise die Anreize für Risikoselektion insgesamt zu beseitigen. Da das wesentliche Strukturelement eines fairen Finanzausgleichs zwischen den Kassen im Gesetzentwurf nur sehr halbherzig aufgenommen worden ist, werde ich dem Gesetz meine Zustimmung verweigern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB