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Wolfgang Thierse
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Frage von Peter K. •

Frage an Wolfgang Thierse von Peter K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Thierse,

im Kanzler-Duell hat Bundeskanzler Schröder klargestellt, daß er Deutschland als "mittlere Macht des Friedens" erhalten will.
Was halten Sie in diesem Zusammenhang von der Ankündigung des Bundeskanzlers, das Waffenembargo der EU gegen China aufzuheben, angesichts des in China erst vor kurzem verabschiedeten Anti-Abspaltungsgesetz gegen Taiwan?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kurz,

die rot-grüne Regierung verfolgt ein außenpolitisches Konzept, das dem Grundgedanken „Außenpolitik ist Friedenspolitik“ folgt. Dabei stehen Konfliktprävention, ziviles Krisenmanagement und internationale Kooperation im Vordergrund. Deutschland bemüht sich in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU gemeinsam mit seinen EU-Partnern um die Förderung des Friedens, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit auf der Welt. Auch und gerade die UNO sowie der Europarat mit seinen 46 Mitgliedern und die OSZE sind wichtige Institutionen bei der Herstellung einer internationalen Friedensordnung, die alle Teile der Welt erfasst. Deutschland engagiert sich in all diesen Organisationen aktiv für eine friedliche Welt.
Dabei steht die Politik gegenüber China mit diesem grundsätzlichen Ansatz in Einklang. Im Mai dieses Jahres nahm der Bundestag den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Gemeinsame Positionen der Europäischen Union zum Waffenembargo gegenüber der Volksrepublik China“ mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit an. In diesem Beschluss stellt der Bundestag fest, dass eine Aufhebung des Waffenembargos nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann. Hierzu zählt neben einer weiteren Verbesserung der Menschenrechtssituation in China ausdrücklich die friedliche Streitbelegung mit Taiwan. Ferner stellt der Bundestag fest: „Der Beschluss des Nationalen Volkskongresses der VR China zum Anti-Abspaltungsgesetz hat eine Aufhebung des Waffenembargos zusätzlich erschwert.“ Schließlich fordert der Bundestag die Bundesregierung dazu auf, eine Aufhebung des Embargos in Betracht zu ziehen, wenn in der VR China Fortschritte in bestimmten Bereichen erzielt werden. Hierzu gehören unter anderem die rasche Ratifizierung und Umsetzung des VN-Paktes über politische und bürgerliche Rechte, die Einräumung substantieller Autonomierechte für ethnische Minderheiten und die Freilassung von mehr als 80 Personen, die wegen ihrer Teilnahme an den Protesten auf dem Platz des Himmlischen Friedens noch immer in Haft sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich auf der europäischen Ebene eine Reihe von Ländern für die Aufhebung des Waffenembargos ausgesprochen hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Thierse