(...) Grundsätzlich halte ich die Verankerung von Schiedsgerichten in TTIP und CETA nicht für erforderlich, da die beiden Vertragspartner USA beziehungsweise Kanada auf der einen Seite und die EU auf der anderen Seite ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten. Sollte die amerikanische Seite auf den Abschluss eines Investitionsschutzabkommens drängen, muss sichergestellt sein, dass die Handlungs- und Gestaltungsfreiheit der Staaten unangetastet bleibt. (...)
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