(...) Oktober 2008 ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot gegen den Satelliten-TV-Sender der Hizb Allah, Al Manar, verhängt, dessen Inhalte in aggressiv-kämpferischer Weise gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen. Das Verbot kann leider jedoch die Ausstrahlung von Al-Manar über Satellit nicht unterbinden, da Deutschland keinen Zugriff auf den ausländischen Satellitenbetreiber hat. (...)
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