(...) Da mir aus der Praxis von Justiz und Polizei auch keine Hinweise vorliegen, die auf Defizite bei der Anwendung des § 31 BtMG hindeuten, sehe ich derzeit keine Notwendigkeit einer regelmäßigen statistischen Erfassung bestimmter Konstellationen bei Anwendung des § 31 BtMG. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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