(...) Inhaltlich falsch ist es trotzdem. Das Recht auf Meinungs- oder Pressefreiheit beinhaltet doch nicht das Recht auf Zugriff auf kinderpornographische und damit illegale Inhalte, deren Kenntnisnahme eine Straftat darstellt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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