(...) V-Leute werden von den Verfassungsschutzbehörden, so auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt. Sowohl die Verfassungsschutzbehörden als auch die V-Leute unterliegen dabei natürlich der gesamten deutschen Rechtsordnung, so auch dem Strafgesetzbuch. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

