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Frage von Oliver S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schäuble,

wann gedenken Sie, bzw. das gesamte Parlament darüber nach, wann endlich die Deutsche Einheit vollzogen wird. Dies ist doch enorm wichtig, da in "Ihrem"Grundgesetz im Artikel 146 zu lesen ist, dass das gesamte deutsche Volk, nach Vollendung der Einheit endlich eine Verfassung bekommt. Nun wird uns fälschlicherweise immer gesagt, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist. Wieso bedarf es in einer Verfassung einen Artikel, der auf die Bildung einer Solchen hinweist???? Oder haben alle Poltiker seit 1949, doch die Haager Landkriegsordnung ingoriert?
Bitte anworten Sie oder Ihr Team, ohne mich auf Unregelmässigkeiten in meiner Frage hinzuweisen. Auf die Beantwortung dieser Frage warten sicher Millionen Bürger; nicht nur im Inland.
MFG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schäfer,

das Grundgesetz sollte im Jahr 1949 in der Tat zunächst nur eine vorläufige Ordnung bis zur Wiedervereinigung Deutschlands bilden, ist aber mit dem Vollzug der staatlichen Einheit am 3. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.

Zur Wiedervereinigung Deutschlands sah das Grundgesetz (GG) in seiner ursprünglichen Fassung zwei Wege vor, den Beitritt anderer Teile Deutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 GG (in der alten Fassung) oder den Beschluss einer neuen Verfassung durch das deutsche Volk nach Art. 146 GG. Wie Sie wissen, haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik im Einigungsvertrag vereinbart, die Wiederherstellung der staatlichen Einheit auf der Grundlage des damaligen Art. 23 GG zu vollziehen. Diese Entscheidung wurde von den Parlamenten beider deutscher Staaten mit Zweidrittelmehrheit bestätigt. Die neue Präambel des Grundgesetzes stellt klar, dass mit der in freier Selbstbestimmung vollendeten Einheit und Freiheit Deutschlands das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt.

Mit Blick auf die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes hält Art. 146 GG die Möglichkeit eines verfassungsgebenden Verfahrens mit Volksabstimmung offen. Die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, die 1993 über mögliche weitere Verfassungsänderungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit beraten sollte, hat auch die Frage eines Verfassungsreferendums auf der Grundlage des Art. 146 GG eingehend erörtert. Die Kommission hat sich dabei mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass das Grundgesetz bereits jetzt uneingeschränkt demokratisch legitimiert ist. Die Beschlüsse der Volkskammer und des Bundestages sowie des Bundesrates hätten eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass das Grundgesetz die gesamtdeutsche Verfassung sei.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble