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Frage von Norbert H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Norbert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schäuble,

am 2. März hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als nichtig bezeichnet. Somit leben wir jetzt seit 4 Tagen ohne Vorratsdatenspeicherung. Betonung liegt hier auf dem Wort "leben". Denn wenn man Sie in Ihrer ehemaligen Position als Bundesminister des Innern gehört hat, muss es doch ein Wunder sein, dass wir in diesen 4 Tagen noch keinen Terroranschlag erlebt haben.

Es ist tatsächlich so, dass wir sogar einen Fuß vor die Tür setzen können. Es gibt keine Banden die mit Brandsetzen durch Kehl, Offenburg oder Gengenbach laufen. Keinen Volksaufstand. Nichts. Wir leben so sicher wie vorher. Wie kann das sein?

Wird Ihnen vielleicht jetzt (hoffentlich) bewusst, dass Ihre Angst unbegründet war und Ihr Schritt zu weit ging? Das für Ihr Ziel "mehr Sicherheit" (welches auch ich unterstütze - keine Frage) keine verfassungswidrige Gesetze nötig sind?

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hense,

ich habe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zur Kenntnis genommen. Es gibt für die Zukunft eine klare Linie vor. Das Bundesverfassungsgericht hält die sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für grundsätzlich zulässig. Zudem ist festgehalten worden, dass eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung ist.

Das federführend zuständige Justizministerium ist jetzt aufgefordert, sehr rasch eine klare Regelung zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble