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Frage von Udo H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Udo H. bezüglich Finanzen

Wird die seit 2009 unter schwarz-rot abgeschaffte einjährige Haltefrist für Aktionäre wieder eingeführt, oder sollen private deutsche Aktionäre, die in ihre Aktien länger als ein Jahr investieren (und Dividendensteuern entrichten) bei Kursgewinnen steuerlich weiterhin exakt wie Sekundenzocker behandelt werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hartmann,

alle bis zum 31.12.2008 erworbenen Aktien unterliegen der Altregelung. Danach sind Veräußerungsgewinne nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei, vor Ablauf dieser Frist jedoch steuerpflichtig. Alle Aktien, die nach dem 31.12.2008 erworben werden, unterliegen der Neuregelung. Dann werden Gewinne aus der Veräußerung von Aktien - unabhängig von der Haltedauer - pauschal mit einem Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Eine Änderung ist derzeit nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble