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Frage von Gerhard M. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Gerhard M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble,

ich habe der für mein Wohngebiet zuständigen Abgeordneten Frau Dr. Babara Höll eine Frage gestellt, die ich auch gerne von Ihnen beantwortet hätte.

Es geht um die erneute Bedrohung durch Islam-Terroristen, angekündet im Internet durch
einen Deutschen! Meine Frage ist: Warum darf jemand, der sich in einem solchen Terrorcamp zum Mörder oder Selbstmörder ausbilden läßt, noch deutscher Staatsbürger sein? Warum dürfen solche Terroristen nach bekanngewordener Ausbildung wieder nach Deutschland (oder Schengen-Ländern) problemlos einreisen? Warum wird nicht sofort die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt? Als Staatenlose wäre aus meiner Sicht eine Wiedereinreise nach Deutschland erschwert. Als berechtigt sehe ich diese Aberkennung auch an, denn wer sich zum Terroristen ausbilden läßt, der kann nicht Bürger unseres Staates sein.

Wäre eine solche Aberkennung nicht wirksamer, wie die jetzige Machtdemonstration der Polizei? Unvorstellbar wäre es doch, wenn tatsächlich ein Terrorist auf einem Bahnhof oder Flughafen verfolgt werden müßte und die Polizei die MG`s einsetzt und damit sehr viele Menschen gefährdet. Abschreckung ja! Aber uns Bürgern bleibt doch da nur die Hoffnung, dass kein Polizist die Beherrschung verliert.

Mit freundlichem Gruß,
Gerhard Masuch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Masuch,

vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der NS-Zeit setzt Artikel 16 Grundgesetz für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sehr enge Grenzen. So darf der Verlust nur auf Grund eines Gesetzes eintreten und gegen den Willen des Betroffenen nur dann, wenn dieser dadurch nicht staatenlos wird. Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit als Sanktion für schwere Straftaten kennt das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich nicht. Ein Verlust ist gem. § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes insoweit lediglich für solche Fälle vorgesehen, in denen ein Deutscher freiwillig ohne Genehmigung in den bewaffneten Verband eines ausländischen Staats eintritt, wenn er dessen Staatsangehörigkeit besitzt.

Im Übrigen möchte ich Ihnen sagen, dass Sie sich vor den Polizisten, die derzeit verstärkt zu unser aller Sicherheit Dienst tun, nicht fürchten müssen. Sie sind gut ausgebildet und für sie hätte der Schutz von Unbeteiligten in einem Einsatzfall höchste Priorität.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble