Portrait von Wolfgang Schäuble
Wolfgang Schäuble
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Schäuble zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christian W. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Christian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrter minister dr. schäuble,

ich wende mich an sie als den innenminister, und damit "obersten dienstherren" für sicherheit und wahrung der verfassungsmäßig geschützten grundrechte in deutschland.

auslöser hierfür ist das sogenannte "abkommen über die vertiefung der zusammenarbeit bei der verhinderung und bekämpfung schwerwiegender kriminalität". dieses verletzt die durch das grundgesetz verbrieften rechte auf körperliche und seelische unversehrtheit aller deutschen in elementarem sinne.

nicht nur gehören die körperliche und seelische unversehrtheit selbst zur würde des menschen und sind durch die verfassung geschützt, sondern in diesem zuge auch die unversehrtheit der daten und informationen über diese. insofern sind alle versuche der "körperlichen enteignung" des menschen" ein offener verfassungsbruch. durch das inkrafttreten der besagten vereinbarung ist gefahr im verzug.

die im endeffekt unreglementierte weitergabe von u.a. mehr als 400.000 dna-daten des bka an us-amerikanische behörden ist weder mit der unanastbarkeit der würde des menschen nicht vereinbar. ich möchte sie daher auffordern, alles in ihrer persönlichen macht stehende zu tun, um hier schaden vom deutschen volk als gesamtheit, wie für jeden einzelnen bürger, jetzt oder in zukunft, abzuwenden.

meine frage: was können sie tun, um in diesem fall die unantastbarkeit der würde ALLER jetzt und in zukunft "erfassten deutschen" nachhaltig zu garantieren?

mit freundlichen grüßen nach berlin,
christian witt

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Witt,

das noch nicht in Kraft getretene "Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" schafft u. a. die Grundlage für einen automatisierten Austausch von DNA-Daten im sog. "Hit/No-Hit"-Verfahren.
Bei diesem Verfahren gewähren sich die Vertragsstaaten gegenseitig einen begrenzten Zugriff auf die sog. Fundstellendatensätze ihrer nationalen DNA-Analysedatei mit dem Recht, diese einzelfallbezogen für einen automatisierten Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern zu nutzen. Von einer unreglementierten Weitergabe kann also nicht die Rede sein. Vielmehr ist in dem Abkommen klar geregelt, dass ein Abruf nur im Einzelfall und nur zur Verfolgung schwerwiegender Straftaten zulässig ist.
Die Fundstellendatenstze bestehen aus dem jeweiligen DNA-Identifizierungsmuster und einer Kennung und beinhalten keine die Betroffenen unmittelbar identifizierenden Daten. Im Trefferfall ("Hit") richtet sich der Austausch weiterer Daten, etwa der Personalien des Betroffenen, wie bisher auch nach den Vorschriften über die Rechtshilfe. Hier gibt also keinen Automatismus, sondern eine genaue Prüfung im Einzelfall.
Bei dem DNA-Identifizierungsmuster handelt es sich um einen Zahlen- und Ziffern-Code, der aus der Analyse des sog. nicht kodierenden Teils der DNA generiert wird, d.h. aus dem Teil der DNA, der keine Hinweise auf spezifische Erbmerkmale, wie etwa das äußere Erscheinungsbild einer Person enthält. Die Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde, insbesondere einer "körperlichen Enteignung des Menschen" besteht folglich nicht.
Die in dem Abkommen vorgesehenen Datenübermittlungsbefugnisse werden zudem von strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen flankiert, die den Schutz der berechtigten Interessen des Betroffenen gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble