Portrait von Wolfgang Neškovic
Wolfgang Neškovic
Einzelbewerbung
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Neškovic zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Horst P. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Horst P. bezüglich Soziale Sicherung

Entsprechend des Einigungsvertrages zwischen der BRD und der DDR sollen die SED-Opfer "Zeitnah" und "Angemessen" entschädigt werden... !
"Zeitnah" = 17 Jahre (nicht Monate!!); was würde dann "Zeitfern" bedeuten???
"Angemessen" = 250,00 € unter der Bedingung der sozialen Bedürftigkeit (Täter = 2000 - 3000 - 4000 €)! Soviel zum "Frech-Heitsvertrag".

Hat die SED > SED-PDS > PDS > PDS.Die Linke > Die Linke vor, diese Frechheit durch eine Angemessene Summe zu ändern?

Eine Frage zur Demokratie:
Kann sich Die Linke vorstellen, Direkte Demokratie, ähnlich der Schweizer einzuführen?
ALLE Gesetze auf ALLEN Ebenen durch das Volk -den eigentlichen Souverän- entscheiden zu lassen!

Portrait von Wolfgang Neškovic
Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Artikel 17 des Einigungsvertrages sieht vor, dass die Rehabilitierung der Opfer von politischem Unrecht der DDR mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden ist. Der Einsatz für Freiheit und Demokratie soll somit gewürdigt und ein Ausgleich für erlittenes Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür geleistet werden.

DIE LINKE ist sich Ihre Verantwortung gegenüber Menschen, die Opfer von politischer Verfolgung und Unterdrückung in der DDR waren, bewusst. Auch die damalige PDS hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sie eine Opferrente ausdrücklich unterstützt. Die Tatsache, dass die Entschädigungszahlungen für Opfer der SED-Diktatur so lange auf sich warten ließen, hat sowohl die damalige PDS als auch DIE LINKE deutlich kritisiert.

Die aktuelle Regelung sieht vor, die Entschädigung auf Antrag monatlich zu gewähren. Anspruch auf Erhalt der Opferrente in Höhe von 250 Euro haben alle politischen Häftlinge, die zwischen dem 08.05.1945 und dem 02.10.1990 rechtsstaatswidrig insgesamt mindestens sechs Monate inhaftiert waren. Voraussetzung ist die nachgewiesene wirtschaftliche Bedürftigkeit, die angenommen wird, wenn Alleinstehende weniger als 1035, Verheiratete weniger als 1380 Euro Einkommen haben. Renten, rentenähnliche Zahlungen und Sozialleistungen werden auf das Einkommen nicht angerechnet, auch nicht das Einkommen des Partners.

DIE LINKE verlangt, dass alle politisch Verfolgten pauschal ohne Bedürftigkeitsprüfung 511 Euro monatliche Opferrente ab dem ersten Hafttag erhalten und nicht, wie von der Großen Koalition beschlossen, erst nach sechs Monaten Inhaftierung. Des Weiteren fordert meine Fraktion alle Verfolgtengruppen einzubeziehen, die bisher von den gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen oder durch diese benachteiligt wurden: wie Zivildeportierte, verfolgte Schülerinnen und Schüler und Opfer von Zersetzungsmaßnahmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im März 2007 in den Deutschen Bundestag eingebracht. (Drs. 16/4846)

Zudem lehnt DIE LINKE die bestehende Bedürftigkeitsprüfung, wonach nur diejenigen Leistungen erhalten sollen, die in wirtschaftlich schwieriger Lage sind, strikt ab. Aus der von sämtlichen Sachverständigen anlässlich einer Anhörung des Rechtsausschusses am 07. Mai geäußerten Kritik an dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung so gut wie keine Konsequenzen gezogen. Zwar wird nun auf die alle sechs Monate durchzuführende und für viele Betroffene als besonders demütigend empfundenen Bedürftigkeitsprüfung verzichtet, an der faktischen Ausrichtung der Opferrente an der "besonderen wirtschaftlich schwierigen Lage" der Betroffenen wird dennoch festgehalten. Ich bin der Auffassung, dass eine Opferrente, die nur bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit der Betroffenen gezahlt wird, keine Entschädigung für verfolgungsbedingte Schäden oder gar eine Anerkennung des erlittenen Unrechts darstellen kann.

Im Januar dieses Jahres habe ich mit meinen Fraktionskollegen eine Anfrage an die Bundesregierung zum Stand der Umsetzung des Entschädigungsgesetzes gestellt. In der Anlage finden Sie unseren Gesetzentwurf, unsere Anfrage und die Antwort der Bundesregierung. (Drs. 16/7915) Ich hoffe dass ich Ihnen damit meinen Standpunkt verdeutlichen konnte.

Zu Ihrer Frage hinsichtlich der direkten Demokratie: Alle deutschen Bundesländer haben Volksbegehren und Volksentscheide als direktdemokratische Elemente der Bürgerbeteiligung an der politischen Willensbildung eingeführt. Diese direktdemokratischen Mitbestimmungsverfahren haben sich in allen Bundesländern bewährt. Bis 2005 wurden 172 Volksinitiativen und Volksbegehren sowie 32 Volkspetitionen gestartet.
DIE LINKE hat bereits im Frühjahr einen Gesetzentwurf zur Einführung der Volksgesetzgebung (Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) auf Bundesebene eingebracht. Leider fehlen uns derzeit die parlamentarischen Mehrheiten zur Durchsetzung unserer Vorstellungen. (Drs. 16/1411)

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic

Anlagen:
Gesetzentwurf zur Einführung einer Opferrente (Drs. 16/4846),
Anfrage an die Bundesregierung (inkl. der Antwort) zum Stand der Umsetzung des Entschädigungsgesetzes (Drs. 16/7915),
Gesetzentwurf zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz (Drs. 16/1411)