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Frage von eckhard j. •

Frage an Wolfgang Neškovic von eckhard j. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

hallo und einen schönen tag!
wollte einmal wissen ob der herr bundespräsident schon das gesetz für die sed opfferrente unterzeichnet hat und wann dieses gesetz in kraft tritt und wohin ich mich als ehemals verfolgter wenden muss um diese geld zu bekommen.
vielen dank und ein angenehmes wochenende wünscht e.jahn

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Sehr geehrter Herr Jahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am 29. August 2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in Kraft getreten. Für Betroffene wird damit eine zusätzliche Leistung, die so genannte SED-Opferrente, eingeführt.

Als Haftopfer nach gerichtlicher Rehabilitierung wenden Sie sich bitte an den Präsidenten des Landgerichtes Cottbus, Gerichtsstraße. 3/4 in 03046 Cottbus, wenn in dessen Zuständigkeitsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist. Das Landgericht erreichen Sie telefonisch unter 0355/6371-0.

Sollten Sie Inhaber einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes sein, wenden Sie sich bitte an das:
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Landesvertriebenen- und Aussiedleramt
Lipezker Str. 45
Haus 5
03048 Cottbus

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Peuke (Dezernatsleiterin)
Tel. 03 55/2 89 38 53
E-Mail: helga.peuke@lasv.brandenburg.de

Die Entschädigung wird auf Antrag monatlich gewährt. Anspruch auf Erhalt der Opferrente in Höhe von 250 Euro haben alle politischen Häftlinge, die zwischen dem 08.05.1945 und dem 02.10.1990 rechtsstaatswidrig insgesamt mindestens sechs Monate inhaftiert waren. Voraussetzung ist die nachgewiesene wirtschaftliche Bedürftigkeit, die angenommen wird, wenn Alleinstehende weniger als 1035, Verheiratete weniger als 1380 Euro Einkommen haben. Renten, rentenähnliche Zahlungen und Sozialleistungen werden auf das Einkommen nicht angerechnet, ebenso wenig das Einkommen des Partners.

Die Fraktion DIE LINKE ist sich Ihre Verantwortung gegenüber Menschen, die Opfer von politischer Verfolgung und Unterdrückung in der DDR waren, bewusst. Auch die Linkspartei.PDS - jetzt Partei DIE LINKE - hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sie eine Opferrente ausdrücklich unterstützt.

Allerdings lehnt DIE LINKE die bestehende Bedürftigkeitsprüfung, wonach nur diejenigen Leistungen erhalten sollen, die in wirtschaftlich schwieriger Lage sind, strikt ab. Aus der von sämtlichen Sachverständigen anlässlich einer Anhörung des Rechtsausschusses am 07. Mai geäußerten Kritik an dem Gesetzentwurf, hat die Bundesregierung so gut wie keine Konsequenzen gezogen. Zwar wird nun auf die alle sechs Monate durchzuführende und für viele Betroffene als besonders demütigend empfundenen Bedürftigkeitsprüfung verzichtet, an der faktischen Ausrichtung der Opferrente an der „besonderen wirtschaftlich schwierigen Lage“ der Betroffenen wird dennoch festgehalten. Ich bin der Auffassung, dass eine Opferrente, die nur bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit der Betroffenen gezahlt wird, keine Entschädigung für verfolgungsbedingte Schäden oder gar eine Anerkennung des erlittenen Unrechts darstellen kann.

DIE LINKE verlangt, dass alle politisch Verfolgten pauschal ohne Bedürftigkeitsprüfung 511 Euro monatliche Opferrente ab dem ersten Hafttag erhalten und nicht, wie von der Großen Koalition beschlossen, erst nach sechs Monaten Inhaftierung. Des Weiteren fordert meine Fraktion alle Verfolgtengruppen einzubeziehen, die bisher von den gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen oder durch diese benachteiligt wurden: wie Zivildeportierte, verfolgte Schülerinnen und Schüler und Opfer von Zersetzungsmaßnahmen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an mein Wahlkreisbüro in Cottbus wenden.

Freundliche Grüße

Wolfgang Neskovic