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Frage von Berthold F. •

Frage an Wolfgang Gerhardt von Berthold F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,

Fluglärm ist für mich kein Umweltproblem, sodern ein Bürgerrechtsproblem. Und da ihre Partei sich gerne als Bürgerrechtspartei ansieht, möchte ich Sie daran messen, wie Sie mit den Bürgerrechten der Fluglärmbetroffenen umgehen. Stimmen Sie mir zu, dass die Grundrechte insbesondere auf Gesundheit Eigentum dieser Minderheit gewahrt werden müssen oder sind Sie die Fluglärm.Duldungs.Partei, die im Interesse der Luftfahrt von den betroffenen Bürgern erwartet, dass sie erhebliche Belastungen dulden.

Ihnen dürfte bekannt sein, dass ein Flugsicherungsgesetz vorbereitet wird und die DFS privatisert werden soll.

Dem Entwurf (siehe http://www.fluglaerm-eppstein.de/cgi-bin/BuReg_050707_Flugsicherheitsgesetz(Entwurf).pdf ) habe ich mir angeschaut und dabei Erschreckendes festgestellt. Soweit es sich mir erschließt, wird die Flugverfahrensplanung, die die DFS auch künftig betreiben darf, weder staatlicher Aufsicht noch Weisung unterliegen
(der entsprechende Satz in §27c LuftVG wird ersatzlos gestrichen); da der
Schutz vor Lärm sich auf unzumutbarem Fluglärm beschränken soll (Leq3 >65
dB(A)?). Da es keinerlei Grenzwerte und Verordnungen gibt, wie Lärm zu
berücksichtigen ist, stützen sich die Behörden bei der Bestimmung der Unzumutbarkeit erfahrungsgemäß auf von der Luftfahrt bezahlten lärmmedizinischen Gefälligkeitsgutachten, in denen sehr hohe Werte der Zumutbarkeit genannt werden. Somit läuft der Entwurf auf einen Freibrief zur Planung
nahezu beliebig lauter Verfahren und großflächiger Verlärmung flughafennaher Regionen hinaus. Mir scheint, dass die DFS sogar einen Rechtsanspruch auf die Festsetzung von ihr gewünschter Verfahren
bekommen würde; die gesetzlich vorgesehenen Effizienzvorgaben wären für
die DFS ein gutes Argument, ihre Vorstellungen durchzudrücken.

Wie wollen Sie künftig gewährleisten, dass die Fluglärmschutzbelange gerade in unserer Region, die zwar erheblich, aber nicht unzumutbar im Sinne der Gefälligkeitsgutachter belastet ist, gewahrt werden? Werden Sie dafür eintreten, dass künftig die Behörden die Bürger nicht nur vor unzumutbarem Fluglärm schützen sollen, sondern auch vor geringerem? An diesem einem Wort "unzumutbarem" in §29 Abs.(2) LuftVG ist übrigens die TABUM-Klage vor dem BVerwG gescheitert. Werden Sie dafür eintreten, dass Bürger im Sinne der Europäischen Verfassung vor einer Flugroutenänderung gehört werden müssen?

Berthold Fuld

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