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Frage von Albert K. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Albert K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Bosbach,

alle Parteien haben sich den Umwelt- und Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben. Als Hauptumweltverschmutzer werden dabei oft die Autofahrer dargestellt. Gerade hier gibt es aber die Möglichkeit, in nicht unbeachtlichem Umfang eine Entlastung zu erreichen, nämlich durch gasbetriebene Fahrzeuge. Hierbei gibt es zum Einen den Antrieb mit Erdgas, zum Anderen den mit Flüssiggas (auch als Autogas bekannt). Beide Antriebsarten werden durch reduzierte Steuersätze gefördert, wobei diese Steuersätze bei Erdgas bis 2020, für Flüssiggas dagegen nur bis 2009 festgeschrieben sind.

Die vom Ressort meines Lieblingsministers Jürgen T. für diese Ungleichbehandlung vorgebrachten Gründe können, wie bei fast allem aus dem Hause von Flaschenpfand-Jürgen, nicht überzeugen. Neben "fiskalischen Aspekten" (vulgo: mehr Geld in die klammen Kassen) wird von "Synergieeffekten" zwischen Biogas und Erdgas gesprochen, Biogas scheint demnach wohl in Erdgasautos einsetzbar zu sein (es dürfte unter Einbeziehung von Subventionen aber wohl auch die teuerste Energieform sein). Angesichts der Vorteile von Flüssig- gegenüber Erdgas ist die steuerliche Ungleichbehandlung m.E. ungerechtfertigt.

Diese Vorteile sind: nahezu jedes Benzinfahrzeug ist nachrüstbar, ohne größere Eingriffe ins Mototormanagement, hierdurch wäre bei zunehmender Zahl der Fahrzeuge eine relativ schnelle Entlastung der Umwelt möglich. Zudem ist das Tankstellennetz europaweit gut ausgebaut. Eine Nachrüstung auf Erdgas ist dagegen schwierig, rd. doppelt so teuer wie eine Erdgasumrüstung, bei minimaler Reichweite für eine Gasfüllung, eine typisch deutsche "Insellösung" ohne nennenswertes ausländisches Tankstellennetz. Also gibt es Erdgasantrieb fast ausnahmslos für Neufahrzeuge, was die Verbreitung natürlich erheblich verlangsamt und unter Umweltaspekten kaum relevant werden dürfte.

Wie stehen Sie zu einer Gleichstellung der Förderung von Flüssig- und Erdgasfahrzeugen (d.h. eine Festschreibung auch des derzeitigen Steuersatzes für Flüssiggasfahrzeuge bis 2020)?

Neben Umweltgründen sprechen auch handfeste wirtschaftliche Gründe für eine entsprechende Förderung: auf absehbare Zeit dürften die Benzinpreise kaum sinken, jeder Gasfahrer hätte aber mehr Kaufkraft für andere Zwecke frei. Bei den Betrieben, die Umrüstungen auf Autogas vornehmen, handelt es sich (nahezu?) ausschließlich um klein- und mittelständische Unternehmen, einer besonderen Zielgruppe in der Wirtschaftsförderung. Die zeitliche Begrenzung der Steuerfestschreibung ist ein Investitionshemmnis, da sich für viele potentielle Fasfahrer die Umrüstung nicht amortisieren würde.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Knorr

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Knorr,

herzlichen Dank für Ihre freundliche Anfrage vom 18. August 2005. Angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Vielzahl von Zuschriften bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihnen nur kurz antworten kann.

Auch die Union sieht –ebenso wie Sie- keinen überzeugenden umweltpolitischen Grund in einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Erdgas einerseits und Flüssiggas/Autogas andererseits. Diese Frage gehört in der neuen Legislaturperiode auf den Prüfstand im Deutschen Bundestag. Die Union wird sich diesem Thema annehmen.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Wolfgang Bosbach