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Frage von Erik N. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Erik N. bezüglich Bildung und Erziehung

Wer zahlt Studiengebühren?

Meine drei Söhne studieren. Sie wohnen noch bei den Eltern und erhalten kein BAFÖG. Das Kindergeld beläuft sich auf insges. 450 €. Ich komme für den kompletten Lebensunterhalt von drei jungen Erwachsenen auf. Die bis jetzt schon anfallenden Kosten für das Studium wie Fahrgeld, Kosten für Literatur etc. kann ich noch nicht einmal von der Steuer absetzen. Die geplanten Studiengebühren in Höhe von 500 € machen insgesamt zusätzlich eine Belastung von 3000€ pro Jahr aus, die ich wohl auch zahlen muß!

Mit welchen Maßnahmen gedenkt Ihre Partei mein kostspieliges gesellschaftliches ZUKUNFT- engagement zu unterstützen? (z.B. nachgelagerte Studiengebühren, andere steuerliche Entlastung,..)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neveling,

herzlichen Dank für Ihre freundliche E-Mail vom 07. August 2005. Angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Vielzahl von Zuschriften bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihnen leider erst heute und nur kurz antworten kann.

Zur Vermeidung möglicher Missverständnisse darf ich zunächst darauf hinweisen, dass die Erhebung von Studiengebühren in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fällt. Es liegt in der Kompetenz der Bundesländer, ob – und unter welchen Voraussetzungen – sie überhaupt Studiengebühren einführen, bejahendenfalls in welcher Höhe und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Es ist selbstverständlich, dass die Erhebung von Studiengebühren – nicht – dazu führen darf, dass studierwillige Kinder aus einkommensschwächeren Familien der Zugang zum Hochschulstudium aus wirtschaftlichen Gründen verbaut wird. Daher plädiere ich grundsätzlich für das Modell der „nachgelagerten Studiengebühren“. Im Übrigen sieht das Wahlprogramm von CDU und CSU ausdrücklich vor, dass ihr „kostspieliges gesellschaftliches Zukunftsengagement“ vom Staat zukünftig dadurch honoriert wird, dass zukünftig pro Kind und Monat 50,00 Euro (!) als Bonus bei den Rentenversicherungsbeiträgen in Abzug gebracht werden kann. Diesen Kinderbonus gibt es für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Die Mittel dafür werden aus Steuern aufgebracht. D. h.: Auch Einkommen von Bürgern, die jenseits der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden dafür aufkommen. Dies ist unserer Überzeugung nach gerecht. Darüber hinaus sollen die Gesundheitskosten aller Kinder zukünftig aus Steuermitteln bezahlt werden.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben, verbleibe
ich mit freundlichen Grüßen

Ihr

Wolfgang Bosbach