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Wolfgang Börnsen
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Frage von Silka R. •

Frage an Wolfgang Börnsen von Silka R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Börnsen,

wie soll die steuerliche Belastung für eine eheähnliche Gemeinschaft mit Kindern weiter aussehen?
Unser Fall 2 geschiedene Erwachsene, jeweils 2 Kinder, davon 3 im Haushalt lebend. Wir werden jeder als Single (Lstkl. 1) veranlagt und haben keinerlei Freibeträge die wir für die Kinder oder Haushaltsgemeinschaft nutzen können. Das ist ja bestimmt nicht im Sinne der Förderung von Kinder und ein Trauschein kann ja nicht zur Pflicht werden.
Ich habe als geschiedene in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Kindern nur Nachteile.

Mit freundlichen Grüßen

Riha

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Riha,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

die Union steht für die Entlastung, die Unterstützung im Erziehungsauftrag und vor allem für die Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern. Daher wollen wir die steuerliche Belastung von Familien senken. Wir setzen zum 01.01.2007 eine Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Kraft. Bei der Lohn- und Einkommensteuer senken wir den Eingangsteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 %. Das sind die niedrigsten Steuersätze in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Weiterhin setzt sich die Union für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben ein. Eltern sollen die Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsangeboten haben. Neben Kinderkrippen und Kindertagesstätten z.B. auch die Betreuung durch Tagesmütter. Die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung für Kindererziehung und Pflege wird befürwortet. Die CDU setzt zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote auf ein breit gefächertes Angebot, das im Bedarfsfall auf die Bedürfnisse der Eltern eingehen kann.

Der besondere Schutz, den der Staat der Familie von Verfassungswegen zu gewähren hat, muss auch im Steuerrecht zum Ausdruck kommen. Am Ehegattensplitting als Ausdruck des besonderen grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie halten wir deshalb fest. Um den Kinderwunsch vieler Familien auch finanzielle zu entsprechen wollen wir für alle nach dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder ein Kinderbonus von monatlich 50 Euro als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung gewähren, den wir durch die Abschaffung der Eigenheimzulage finanzieren. Schließlich werden Kinder im Rahmen der Gesundheitsprämie beitragsfrei versichert. Alle Vorschläge zusammen schaffen neue finanzielle Spielräume für Familien.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Börnsen (Bönstrup), MdB