
(...) Mit der Reform der Pflegeversicherung soll der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt werden. Die Rehabilitations- und Präventionsanstrengungen der Pflegebedürftigen werden unterstützt sowie die Leistungen individuell auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet. Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf der Demenzkranken soll künftig besser berücksichtigt werden. (...)