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Winfried Kretschmann
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Frage von Klaus B. •

Frage an Winfried Kretschmann von Klaus B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

sicher ist Ihnen bekannt, dass im Zusammenhang mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) wurde per 01.01.2004 der § 229 SGB V, seinerzeit leider „stümperhaft“ von SPD/GRÜNE mit Zustimmung der CDU/CSU geändert wurde. Nach der Gesetzesvorlage BT 15/1525 sollte nämlich nur eine bisherige Umgehungsmöglichkeit beseitigt werden. Und zwar sollten die bisher vor Rentenbeginn gezahlten beitragsfreien Kapitalabfindungen von betriebl. Versorgungsansprüchen ab 01.01.2004 auch beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sein. Dagegen gibt es auch keine Einwände! Das ist Gesetz!

Dass aber ab 01.01.2004 stillschweigend auch die immer schon beitragsfreie Kapitalauszahlung (nicht -abfindung) aus einer Kapitallebensversicherung, die von Arbeitnehmern über eine Direktversicherung aus ihrem versteuertem und verbeitragtem Nettoeinkommen angespart wurden, plötzlich nochmals GKV-beitragspflichtig (durch Rechtsfortbildung der GKV und Sozialgerichte)sein soll, sehe ich und Millionen Betroffene als Betrug und ganz üble Abzocke des Gesetzgebers an. Dies muss dringend korrigiert werden!

Meine Frage: Werden Sie sich künftig auf Bundesebene für eine gesetzliche Klarstellung einsetzen, dass Kapitalauszahlungen aus Altverträgen der Direktversicherungen, die wie eine private Lebensversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers aus seinem versteuertem und verbeitragtem Netto-Einkommen angespart wurden, auch bei einem betrieblichen Bezug nicht als Versorgungsbezug bewertet werden?

Ich nehme hierbei auch Bezug auf die Antragstellung der FDP (16/9789) und LINKEN (18/6364).

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