Frage an Werner Lahann von Norbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kittler,
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dorothea Klee ./. BRD im Jahre 1995 den sogenannten Radikalenerlass für in allen Teilen für nichtig erklärt. Trotzdem arbeitet das Bundesland Baden-Württemberg (Frau Schavan / sogenanntes Kompetenzteam der CDU) heute wieder mit Berufsverboten. Wie stellt sich ihre Partei zu dem vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzesß
Mit freundlichem Gruß
Norbert Kuske

Sehr geehrter Herr Kuske.
Zu so speziellen Themen gibt es im Wahlprogramm der Famlien-Partei keine Aussagen. Wir stehen auf dem Boden des geltenden Rechts.
Mit freundlichem Gruß
W. Lahann