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Frage von Franz Josef H. •

Frage an Werner Jostmeier von Franz Josef H. bezüglich Verbraucherschutz

Landtagswahl-Nichtraucherschutz

Hallo Herr Jostmeier,

bevor ich meine Stimme für die, für mich richtige, Partei bei den Landtagswahlen abgebe, möchte ich von Ihnen wissen, wie die CDU zum Nichtraucherschutz steht. Wird die CDU (Alleinregierung) das derzeitig eingebrachte Gesetz zum Nichtrauchschutz, (wie zB. in Bayern oder anderen Bundesländer besteht) beschließen? Dieses jetzige Wischi/Waschi-Gesetz zum Nichtraucherschutz ist mE überholungsbedürftig.

Ich bitte um eine kurze, verständliche Antwort. Ja oder Nein würde mir reichen.

Mit freundlichen Grüßen
aus Lüdinghausen
Franz Josef Hörsken

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Antwort von
CDU

Sehr verehrter Herr Hörsken,

haben Sie herzliche Dank für Ihre Frage zum Nichtraucherschutz im Zusammenhang mit der bevorstehenden vorgezogenen Landtagswahl .

Ich bin nicht sicher, ob man die jetzige Rechtslage als Wischi/Waschi-Gesetz bezeichnen kann. Da Sie eine kurze und verständliche Antwort mit einem klaren Ja oder Nein erbitten, möchte ich darauf antworten:

Die CDU hält die jetzt im Jahre 2007 getroffene Regelung für gut, für ausreichend, sie hat sich bewährt. Vor dieser, durch die CDU vorgenommene Neuregelung, durfte in jedem Krankenhaus, in jedem Kindergarten, in jeder öffentlichen Einrichtung, in allen Gaststätten ohne Begrenzung geraucht werden, es sei denn, der jeweilige Geschäftsführer, Betriebsinhaber oder Eigentümer hat von sich aus das Rauchen eingeschränkt.

Die jetzt von uns getroffene Regelung hat sich deshalb bewährt, weil das Rauchen aus öffentlichen Einrichtungen, sowie aus fast sämtlichen Gaststätten verbannt ist. Auch in Gaststätten und Speiselokalen gilt grundsätzlich ein Rauchverbot. Das Rauchen ist nur noch in abgetrennten Nebenräumen erlaubt. Dagegen ist das Gastronomiegewerbe zunächst Sturm gelaufen. Mittlerweile können Gaststätten und Restaurants des Bewirtungsgewerbes mit der jetzigen Regelung aber gut leben.

Die von Rot-Grün vorgesehene weitere Totaleinschränkung halten wir für falsch und für eine Bevormundung. Wenn ein 80jähriger Jubilar zu seiner Geburtstagsfeier in eine Gaststätte einlädt, dann soll er selbst entscheiden, ob all seinen Gästen das Rauchen verboten werden kann. Und wenn bei uns die Traditionsvereine ihre Heimat- oder ihre Schützenfeste feiern, sollen sie selber entscheiden, ob und wenn ja wo sie ihre Raucherzonen machen. Dazu bedarf es keiner dirigistischen Vorgabe und eines Totalverbotes aus Düsseldorf.

Ich hoffe, dass, wenn ich nicht nur mit einfach Ja oder Nein geantwortet habe, Sie die Begründung akzeptieren und diese auch im Sinne der persönlichen Freiheit nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Werner Jostmeier