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Frage von Peter D. •

Frage an Walter Riester von Peter D. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Riester,

was gedenkt die Politik gegen die Abzocke privater TV´s in Form von "Quizsendungen", Horoskopen und "Verbrauchertipps"? Augenscheinlich handelt es sich hier um sittenwidrige "Aktionen", die der Bereicherung dienen. (siehe Links)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/383/113270/

http://www.medienrauschen.de/archiv/sonne-mond-sterne-die-astro-abzocke/

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-deutschen-anrufsender-und-das-gesetz/

Mit freundlichen Grüßen

P. Dudda

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dudda,

zuerst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch genommen hat. Da es sich jedoch bei Ihrer Frage um ein Themengebiet handelt mit dem ich nicht direkt betraut bin, habe ich mir erlaubt, die Expertise der zuständigen Arbeitsgruppe meiner Fraktion einzuholen.

Nun zu Ihrer Frage:

Der Rundfunk - öffentlich-rechtlich wie privat - fällt laut Grundgesetz in die Kompetenz der Länder. Daher werden die Organisation und die gesellschaftliche Kontrolle des privaten Rundfunks durch Landesmediengesetze geregelt. Privates Radio und privates Fernsehen unterliegen damit gesetzlich vorgeschriebenen Programmanforderungen, deren Umsetzung die unabhängigen Landesmedienanstalten der Länder überwachen. Aus diesem Grund kann es sich bei meiner Antwort nur um einen Kommentar aus bundespolitischer Perspektive handeln.

Was konkret die von Ihnen angesprochenen und kritisierten Sendungen anbelangt: Bereits im vergangenen Jahr fanden zahlreiche Gespräch zwischen der Medienaufsicht der Länder, den deutschen Fernseh-Veranstaltern, in deren Programm Gewinnspiele angeboten werden, sowie dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) statt. Hintergrund des Gespräches waren die zahlreichen Zuschauerbeschwerden, die – wie Sie in Ihrer Mail – die Quiz- und Anrufsendungen kritisieren und bei den Landesmedienanstalten Beschwerden zu den Call-In-Formaten im privaten Fernsehen vorlegen. Die Beschwerden wurden von der Medienaufsicht als Indiz dafür gesehen, dass die mit den TV-Anbietern abgestimmten Regeln, die seit Herbst 2005 in Kraft sind, nicht exakt genug greifen bzw. dafür, dass sich in der Zwischenzeit durch neue Angebote auch neue Probleme ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Empfehlungen im vergangenen Jahr überarbeitet – diese füge ich Ihnen als Anlage bei.

Zentrale Punkte der Überarbeitung waren genau die in der Kritik immer wieder angesprochenen Themen wie der Abbau von künstlichem Zeitdruck durch die Moderation, die Offenlegung der technischen Mechanismen, eine Dokumentation der ausgezahlten Gewinne, klare Referenzen bei Wortsuchspielen, die Konkretisierung und Transparenz von Auflösungen und die Verbesserung der Chancengleichheit. Entsprechend einer ersten Einschätzung der Medienaufsicht der Länder konnten mit der Vereinbarung auf konkrete und neue, zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der ALM-Empfehlung substantielle Verbesserungen für die Belange der Zuschauer erreicht werden.

Sollte Sie dennoch der Auffassung sein, dass gegen diese Empfehlungen der Medienaufsicht verstoßen wird, wäre es sehr wichtig, wenn Sie mit der zuständigen Landesmedienanstalt Kontakt aufnehmen und dort Ihre Beschwerde vortragen. Gegenwärtig beraten die Bundesländer zudem eine Novellierung der rundfunkstaatsvertraglichen Vorgaben und prüfen in diesem Zusammenhang auch, ob es sinnvoll und notwendig ist, eine entsprechende Regelung in den Rundfunkstaatsvertrag aufzunehmen. Konkrete Auskunft erhalten Sie selbstverständlich von Ihrer Landesregierung bzw. von der oder dem Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, da letztlich die Landesparlamente und Bürgerschaften den Änderungen der betreffenden Staatsverträge zustimmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester