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Walter Riester
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Frage von Siegfried S. •

Frage an Walter Riester von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riester,

sie haben der fast 10 % igen Diätenerhöhung im Deutschen Bundestag zugestimmt. In Anbetracht der von Ihnen erzielten und veröffentlichten Nebeneinkünfte ( allein rund 18 x über 7000,00 Euro sowie weiterer unter 7000,00 Euro in 2007 ) kann ich ihr Abstimmungsverhalten nicht nachvollziehen. Allein die Höhe der jetzigen Diätenerhöhungen entspricht in ihrer Summe im Durchschnitt in etwa einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbsbeschäftigung von rund 24 Jahren um einen solchen Rentenanspruch monatlich netto zu erwirtschaften.
Können Sie sich meiner Meinung anschließen, daß alle Nebeneinkünfte die Abgeordnete erhalten ( keine Aufwandsentschädigungen ) grundsätzlich auf die Diäten angerechnet werden bzw. alternativ in einen Sicherungsfonds für Abgeordnetenpensionen einfließen sollten?

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Schmitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmitz,

Ihre Anfrage beinhaltet drei Themenkomplexe. Auf alle drei möchte ich eingehen. Ihre erste Frage bezieht sich auf die Erhöhung der Diäten in zwei Schritten auf dann 7668 € im Jahr 2009. Ich bin mir nicht sicher, ob Ihnen bekannt ist, dass somit erst 2009 die Diäten der Abgeordneten dem Grundeinkommen von Bürgermeistern mittelgroßer Städte Deutschlands entsprechen. Auch der Bürgermeister bekleidet ein öffentliches Wahlamt, insofern halte ich die Vergütung von Abgeordneten – was die Diäten betrifft – keineswegs zu hoch und habe deshalb zugestimmt.

Ein Problem sehe ich, wie Sie und viele andere Bürger, in der Altersvorsorge von Abgeordneten. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Abgeordnete bezüglich der Besteuerung und der Absatzfähigkeit ihrer sonstigen Aufwendungen, aber auch was die Einzahlung in Sozialversicherungssysteme anbelangt, den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gleichgestellt werden sollten. Dieser Teil des Beschlusses entspricht nur teilweise meiner Auffassung. Richtig empfand ich in dem Beschluss, wie bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die abschlagsfreie Altersvorsorgezahlung schrittweise an das 67. Lebensjahr anzupassen. Ein erster – aber nicht ausreichender Schritt – ist die Minderung der Rentenansprüche von 3 auf 2,5% pro Jahr der Abgeordnetentätigkeit.

Des Weiteren schlagen Sie vor, Nebeneinkünfte von Abgeordneten mit den Diäten zu verrechnen oder in einen Sicherungsfond für Abgeordnetenpensionen einfließen zu lassen. Diese Überlegung unterstellt, dass dies Einnahmen seien, die aus der Tätigkeit als Abgeordneter entstehen. Im Regelfall wird dies bei Abgeordneten nicht so sein – in meinem konkreten Fall zumindest nicht. Die Vereinbarung, die Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu veröffentlichen, traf meine volle Zustimmung. Ich halte mich auch strikt daran, da ich sichergestellt wissen will, dass durch Nebentätigkeiten und ihre Entlohnung gerade keine Auswirkungen auf die Entscheidungsfreiheit als Abgeordneter resultieren.

Persönlich bedauere ich, dass dieser Punkt der Transparenz, der für mich der einzig wichtige ist, in der öffentlichen Debatte eine zu geringe Rolle spielt. Dazu trägt leider auch die Art der Veröffentlichlungen der Nebeneinkünfte im Internet bei, da aus ihnen mögliche Abhängigkeiten nicht bzw. nur unwesentlich erkenntlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Riester