
(...) Der Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter ist für mich durchaus mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar, schließlich wird die Kirchensteuer nur eingezogen, wenn Sie Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sind. Hinzu kommt, dass die Bundesländer den Kirchen für den Einzug der Kirchensteuern Gebühren in Höhe von 2 bis 4% des Kirchensteueraufkommens in Rechnung stellen. (...)