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Volker Münchow
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Frage von Frank T. •

Frage an Volker Münchow von Frank T. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Herr Münchow,

mich würde es Interessieren, wie Sie zum Thema Bildung stehen? Sind Sie für oder gegen Studiengebühren? Zudem würde mich noch Interessieren wie Sie zum Thema Gemeinschaftsschule als einzige Schulform stehen?

Mit Freundlichen Grüßen
Frank Telega

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Telega,

ich möchte Ihnen kurz die beiden gestellten Fragen beantworten. Ich und die SPD stehen ganz klar für ein Nordrhein-Westfalen ohne Studiengebühren. Mit einem Wahlerfolg der SPD am 9. Mai wird gleichzeitig der Ausstieg aus den Studiengebühren beschlossen. Selbstverständlich müssen gleichzeitig den Hochschulen ihre Einnahmeausfälle aus den Gebühren aus der Landeskasse ausgeglichen werden. Zum zweiten Aspekt, nicht erst seit PISA wissen wir: Viel zu viele junge Menschen bleiben in unserem gegliederten Schulsystem auf der Strecke. Mit der Erfindung des Sitzenbleibens zu Beginn des 19. Jahrhundert hat 30 Argumente für ein neues – schwarz-gelbes – Schulgesetz NRW)sich in langen Jahren ein vielfältiges Instrumentarium herausgebildet, um Schüler/innen aus der jeweiligen Lerngruppe zu entfernen: Frühe Sortierung nach Schulformen, Sitzenbleiben, Überweisungen an Förderschulen (früher Sonderschulen) und Abschulungen. Die Gemeinschaftsschule ist die von mir und der SPD bevorzugte Schulform. Sie löst die Blockade auf, die durch unser dreigliedriges Schulsystem entstanden ist und sorgt für Flexibilität in den Kommunen, gerade im ländlichen Bereich. Die Gemeinschaftsschule nimmt die Kinder nach der Grundschule auf und ist bis zur Klasse 10 für deren Bildungserfolg verantwortlich. Am Ende der Klasse 10 können alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden. In den Klassen 5 und 6 findet für alle Kinder ein gemeinsamer Unterricht statt. Ab Klasse 7 oder später wird nach gemeinsamer Entscheidung der Schule, des Schulträgers und der Eltern entweder ein vollständig integrierter Unterricht weitergeführt oder eine Differenzierung, beispielweise in Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialklassen, vorgenommen. Die Gemeinschaftsschule hat eine gemeinsame Schulleitung und ein gemeinsames Kollegium.
 
Mit freundlichen Grüßen

Volker Münchow