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Volker Kröning
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Frage von gert r. •

Frage an Volker Kröning von gert r. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Was halten Sie von einer Aufhaebung aller NS-Gesetze und -Verordnungen, bspw. durch Änderung des Grundgesetzes?

Dies hätte auch erhebliche Auswirkungen auf die Verwaltungsstrukturen des de facto 3-Städte-Landes Bremen.
Da Sie vielfältige Erfahrungen haben mit den bremischen Politik- und Verwaltungsstrukturen, frage ich Sie:
Wie könnten demokratische Strukturen geschaffen werden für den Kultur- und Wirtschaftsraum BremenNord, in dem es nicht einmal einen eigenen Bürgermeister und ein wie auch immer geartetes Stadtparlament gibt, ohne die o.g. grundsätzliche Lösung?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rosika,

die Aufarbeitung der NS-Zeit in der Rechtsordnung der Bundesrepublik ist weit voran geschritten.

Was den Aufbau des Landes Bremen angeht, so sehe ich keine Wechselwirkung mit der NS-Zeit. Das Land ist übrigens de iure ein Zwei-Städte-Staat - mit der Besonderheit, dass die Organe des Landes und der Stadt Bremen eine sog. Realunion bilden.

Von einer Verselbständigung Bremen-Nords in Richtung einer Gemeinde halte ich gar nichts - im Gegenteil: Es ist ein Gewinn, dass die Stadt Bremen eine de iure-Einheit ist, wenn auch de facto mit Verwaltungsstrukturen, die nach Stadtteilen differenziert sind, m.E. zu Recht.

Mit freundlichem Gruß
Volker Kröning