Portrait von Volker Kauder
Volker Kauder
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Volker Kauder zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Manfred S. •

Frage an Volker Kauder von Manfred S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kauder,

in Baden-Württemberg gilt beispielsweise als erheblich selbstgefährdend und uneinsichtig, wer im Besitz schulmedizinisch überlegenen Wissens und zum Schutz des eigenen Rechts auf körperliche Unversehrtheit als privater Träger gegen die längst marktbestimmenden öffentlich-rechtlichen (ö-r) Versicherungen und Leistungsträger antritt.
Von der amtlichen Feststellung selbstgefährdender Uneinsichtigkeit, auf die der Betroffene übrigens zu keinem Zeitpunkt irgendeinen ernstzunehmenden Einfluss hat, bis zu einer Zwangsmedikation, die in Verbindung mit ursprünglichen privaten Trägerschaften fast immer schwerste gesundheitliche Schäden nach sich zieht, ist der formale Weg dann für die Leistungsträger/Behörden nicht mehr besonders weit.

In gewisser Hinsicht ist also die dadurch kommunizierte Aussage, man müsse selbstgefährdend uneinsichtig sein, wenn man sich zum Schutz eigener Grundrechte als Bürger mit baden-württembergischen Behörden anlege, wahr.

Im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (BtDrS 17/11513) sprechen Sie sich für eine weitere Absenkung der Hürden zur Einleitung und Intensivierung von Zwangsmedikationen gegen ursprünglich private Träger aus, wenn diese ihre Grundrechte gegen Maßnahmen der ö-r Leistungsträger schützen wollen und daher aus Sicht der ö-r Träger uneinsichtig sind und auch voraussichtlich uneinsichtig bleiben werden.

Die Anrufung eines Petitionsausschusses bringt den Opfern der Zwangsmaßnahmen erfahrungsgemäß wenig und durch geschicktes Abstimmen weiterer Maßnahmen durch FamFG, Betreuungsbehörden/Betreuern, med. Personal und Mitarbeitern ö-r Träger sind die Opfer ohnehin kaum noch in der Lage, ihre Rechte wahrzunehmen.

Wie stellen Sie sich aber eine weitere gesetzliche Absicherung des Bundes und der Länder gegen durchaus denkbare zukünftige Forderungen der Angehörigen der Opfer vor?

Gruß
M.Standop

Portrait von Volker Kauder
Antwort ausstehend von Volker Kauder
CDU