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Volker Blumentritt
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Frage von Manfred H. •

Frage an Volker Blumentritt von Manfred H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geerter Herr Blumentritt

Ich habe eine Frage betreffend zur monatlichen Opferpension von 250,-euro.
Wo kann man einen Antrag stellen?
Und bekommen auch arbeitslose(Harz.4) Empfänger diese monatliche Rente ?
Ist es nicht die Masse wo zuerst Bedürftigkeit besteht ?
Würde mich über eine positive Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Hense
07747 Jena
Richard-Sorge-Str.2

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hense,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen so gut ich kann, beantworten möchte.

Wer bekommt die Opferrente?

Alle politischen Häftlinge, die länger als sechs Monate inhaftiert waren und nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert wurden. Ebenso Inhaber einer Bescheinigung nach §10, Abs. 4 Häftlingsgesetz, deren Inhaftierung durch die sowjetische Militäradministration der Aufrechterhaltung der kommunistischen Herrschaft in Ostdeutschland diente.

Wo kann ich die Rente beantragen?

Genaue Anschriften sind noch zu erfragen sind noch nicht zu erfragen. Grundsätzlich sind für die strafrechtlich Rehabilitierten die Landesjustizverwaltungen oder von diesen beauftragte Ämter zuständig. Für die Inhaber einer Bescheinigung nach §10, 4 HHG sind es häufig die Sozialämter der Kommunen bzw. Landkreise. Für die neuen Bundesländer führt die unter der www.bmj.bund.de/Rechtsfolgen_der_Deutschen_Einheit/ zu findende Broschüren auf. Da alle Berechtigten auch eine Haftentschädigung bekommen haben müssen, kann man ihnen den Rat geben, sich zunächst an die Stelle zu wenden, von der die Entschädigung gezahlt wurde.

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Da die Landesjustizverwaltungen mit einiger Sicherheit noch etwas Zeit brauchen werden, um ein geordnetes Verfahren zu entwickeln, andererseits aber in der Regel ab Antragstellung gezahlt wird, würde ich Ihnen raten, mit der Verkündung im Gesetzblatt einen formlosen Antrag an die entsprechende Stelle zu richten. Erforderlich dürften das Rehabilitierungsurteil sowie ein Einkommensnachweis/ Steuerklärung sein.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen haben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt