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Volker Blumentritt
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Frage von Gerlinde E. •

Frage an Volker Blumentritt von Gerlinde E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich frage Sie, Herr Blumentritt, wie können Sie Ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag Ihren Hartz IV-Betroffenen-Wählern und Rentnern erklären?

JA zur Gesundheitsreform
JA zur Mehrwertsteuererhöhung
Stimmenthaltung bei: Anpassung und Veränderung von Hartz IV

Wie werden Sie abstimmen bei: "Rente mit 67" ??

Vergessen Sie nicht, Sie sind den Menschen verpflichtet und nicht der Partei ! Die Mehrheit der Bevölkerung will die "Rente mit 67" nicht ! !

Mit freundlichen Grüßen
Gerlinde Engelhardt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Engelhardt,

ich habe aus gesundheitlich bedingten Gründen nicht an der Abstimmung zur Rente mit 67 teilnehmen können.

Trotzdem möchte ich Ihnen meine Meinung dazu schildern.

Der Plan Rente mit 67 klingt sicher in manchem Einzelfall erst einmal relativ hart, ist aber gesamtpolitisch betrachtet die einzige Möglichkeit, Rente überhaupt noch finanzierbar machen zu können Die Regelung zur Rente mit 67 schaffen die Rahmenbedingungen um die Früchte einer solchen Arbeitsmarktentwicklung für die Rentenversicherung nutzbar zu machen.

Wird die Rente erst mit 67 in Anspruch genommen, spart das zwei Jahre Rentenzahlungen und bringt – bei weiterhin versicherungspflichtiger Beschäftigung – zwei Jahre längere Beitragszahlungen in die Rentenkasse. Damit soll der Beitragssatzanstieg gedämpft und der Beitragssatz bis 2020 bei 20 Prozent, bis 2030 bei 22 Prozent gehalten werden. Je mehr Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, desto besser wird das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Dies führt allerdings durch den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel auch zu stärkeren Rentenerhöhungen – entsprechende Lohnentwicklungen vorausgesetzt.

Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit und damit den Wert der gesamten Rentenleistung. Frauen bezogen im Jahr 1981 durchschnittlich über 14,1 Jahre ihre Rente, 2003 waren es bereits 18,8 Jahre; bei Männern entwickelte sich der Rentenbezug im gleichen Zeitraum von im Durchschnitt 11,1 auf 14,8 Jahre. Das bedeutet eine Steigerung um jeweils 25 Prozent oder rund 1,2 Prozent pro Jahr. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge und das Statistische Bundesamt gehen in ihren Prognosen von einer Steigerung der ferneren Lebenserwartung der 60- Jährigen von ca. 1,5 Monaten pro Jahr im Vergleich zum vorhergehenden Jahrgang aus. Bis zur vollen Wirksamkeit der Anhebung des Regelrentenalters im Jahr 2029 bedeutet dies eine durchschnittliche Verlängerung der Lebenserwartung und damit der Rentenbezugszeit um rund 2,7 Jahre. Damit wäre die Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre auf 67, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rentenzahlungen, mehr als kompensiert.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt